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Interpharm 2023
Das Virus ist nicht weg, aber beherrschbar
Hohes Alter ist entscheidend für das Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs
Im Moment zirkulieren fast ausschließlich Virusvarianten vom Omikron-Typ. Die Schwere der ausgelösten Infektionen hat abgenommen, die Zahl der Hospitalisierungen ist gesunken, aber das Virus ist nach wie vor da und infektiös. Der Wochenbericht des Robert Koch-Instituts zu COVID-19 zeigt, dass die höchsten Werte zu den hospitalisierten COVID-19 Fällen durchgängig bei den höheren Altersgruppen verzeichnet wurden, am stärksten betroffen sind die über 80-Jährigen. Die Werte bei Personen zwischen 0 und 14 Jahren waren durchgängig am niedrigsten. Bemerkenswert sei, dass dagegen in den mittleren Altersgruppen die Zahl der Influenzafälle am größten ist. Das Alter ist der wichtigste Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf, auch geimpfte vulnerable Patientengruppen haben ein erhöhtes Risiko. Umso wichtiger ist der schnelle Beginn einer antiviralen COVID-19-Therapie. Liegen Risikofaktoren für einen schweren COVID-19-Verlauf (z. B. Immunsuppression, Alter) vor und traten zum ersten Mal vor maximal fünf bis sieben Tagen Symptome auf, ist die Kombination Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid®) Standard. Eine Voraussetzung für die Verordnung von Paxlovid® ist ein positives Testergebnis. Da seit 1. März 2023 ein präventiver SARS-CoV-2-Test für alle kostenpflichtig ist, könnte das womöglich auch Auswirkungen auf die Zahl der Paxlovid®-Verschreibungen haben.
Früher Therapiebeginn entscheidend
Ein Blister Paxlovid® enthält zwei unterschiedliche Wirkstoffe. In den pinkfarbenen Tabletten ist Nirmatrelvir enthalten (zweimal 150 mg alle zwölf Stunden, fünf Tage lang). Der Protease-Inhibitor verhindert, dass bestimmte Proteine produziert werden, als Folge wird der Replikationszyklus der Coronaviren unterbrochen. Ritonavir in den weißen Tabletten (einmal 100 mg alle zwölf Stunden, fünf Tage lang) ist ein Booster und verstärkt die Nirmatrelvir-Wirkung, indem es den hepatischen Abbau hemmt. Die Therapie beginnt mit einer frühen individuellen Aufklärung der Risikopatienten. Liegt z. B. eine Nierenfunktionsstörung vor (eGFR 30 bis 59 ml/min), wird die Dosis von Nirmatrelvir halbiert, die Dosis von Ritonavir bleibt gleich. Um Interaktionen zwischen Paxlovid® und der bestehenden Medikation eines Patienten zu checken, stellte Schittenhelm das Online-Tool der University of Liverpool vor (www.covid19-druginteractions.org/checker). Dort finden sich auch Informationen zur Mörserbarkeit der Tabletten, was für Patienten, die über eine Sonde ernährt werden, relevant ist. Die Daten der University of Liverpool weisen darauf hin, dass die Tabletten gemörsert werden können, laut Fachinformation ist dies nicht empfohlen.
Damit das Arzneimittel so früh wie möglich und innerhalb der ersten fünf Tage nach Symptombeginn eingenommen werden kann, wurde am 18. August 2022 das Paxlovid®-Dispensierrecht für Ärzte eingeführt. Bis zu fünf Packungen Paxlovid® dürfen Hausarztpraxen aktuell bevorraten. Auch für öffentliche Apotheken gibt es eine Obergrenze mit maximal 20 Packungen. Krankenhausapotheken dürfen 50 Packungen bevorraten. Das gilt bis zur Aufhebung oder spätestens bis zum 31. Dezember 2023.
Neue Abrechnungsregeln
Paxlovid® wurde bisher zentral über das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschafft, deshalb galten besondere Regeln für die Abgabe und Abrechnung, die sich seit dem letzten Jahr oft geändert haben. Mit Ablauf der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zum 8. April 2023 haben sich die Regeln zur Abrechnung wieder geändert. Nun werden Rezepte nicht mehr über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), sondern über die jeweilige Krankenkasse abgerechnet. An den Vergütungen änderte sich aber nichts. |
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