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Management

Bessere Gesundheitsversorgung für das Apothekenteam

Wie Sie die betriebliche Krankenversicherung zur Mitarbeiterbindung und als Joker für Einstellungsgespräche nutzen können

Der Fachkräftemangel hat der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) eine völlig neue Legitimation verliehen – heute wird sie gezielt zur Bindung der eigenen Mitarbeiter und als wirksames Zusatzargument in Bewerbungsgesprächen eingesetzt. Doch für Apotheken waren bKV-Tarife bis vor Kurzem unerreichbar, denn die übliche Mindestanforderung lag bei 50 Mitarbeitern. Neuerdings gibt es jedoch Apotheken-Tarife, die ab fünf Mitarbeitern zu haben sind. Denn die Erkenntnis ist gewachsen, dass ein bKV-Angebot speziell für Apotheken hoch attraktiv ist.

Drei Gründe sprechen dafür, dass eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) wertvoller sein kann, als es die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die vielen in Apotheken üblichen Zusatzleistungen sind. Zunächst einmal ist die bAV eine tarifliche Pflicht, sie bietet also kaum Alleinstellungsmerkmale. Zweitens verpuffen freiwillige Zusatzleistungen nach wenigen Monaten, weil sie – ebenso wie Gehaltserhöhungen – schnell als selbstverständlich wahrgenommen werden. Schließlich kann drittens jeder Wettbewerber diese Leistungen mit Geld überbieten, um eine Fachkraft in seine Apotheke zu locken.

Und die Personalnot wird immer größer, so viel steht fest: Der Fachkräftemangel wird gerade auch in Apotheken in der nächsten Dekade eine der entscheidenden Herausforderungen für Apothekenleiter sein. Mit einer betrieblichen Zusatzversicherung können Inhaber punkten, denn sie ist im Apothekenmarkt noch weitgehend unbekannt. Deshalb ist sie besonders geeignet, um sich mit ihr wirksam vom Wettbewerb abzusetzen, weil der Zugang zu Leistungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) jenseits des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in anderen Apotheken des Einzugsgebietes nicht existiert.

Vielfältige Vorteile

Die Vorteile einer bKV sind vielfältig: Ein sozialer Arbeitgeber, der sich angesichts von Kürzungen im Gesundheitswesen um seine Angestellten kümmert, hat es bei der Personalsuche und Personalgewinnung leichter. Zudem wird der Personalfluktuation entgegengewirkt, denn mit ihrer Demission kündigen Mitarbeiter dann auch ihre zusätzlichen Leistungen durch die bKV auf Arbeitgeberkosten. Diese Bindewirkung kann sogar noch verstärkt werden, wenn die Kernfamilie der Mitarbeiter gegen eine geringe Prämie in die bKV eingeschlossen wird. Denn dann würde ein Jobwechsel auch die Familienangehörigen schlechterstellen – das überlegt man sich dreimal.

Eine betriebliche Gesundheitsversicherung stärkt zudem in aller Regel das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und eine bessere Gesundheitsversorgung führt nicht selten zu geringeren Fehlzeiten in der Apotheke. Auch das eine durchaus erwünschte Nebenwirkung. Nicht zuletzt haben Apothekenleiter bei der Ausgestaltung der betrieblichen Versicherungs­lösung große Freiräume: Kosten und Leistungsspektrum sind variabel anpassbar.

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Ein Obstkorb ist längst kein Joker mehr – wenn sich Ihr Mitarbeiter durch das Angebot einer betrieblichen ­Krankenversicherung individuell benötigte Gesundheitsleistungen aussuchen kann, trägt das zur Mitarbeiterbindung bei.

Was ist drin im Apotheken-Gesundheits-Budget?

Die Vorteile für das Team sind schnell zusammengefasst: Ver­sicherte können im Rahmen ihres „Apotheken-Gesundheits-Budgets“ Wahl-Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die GKV-Versicherten nicht oder nur über Eigenleistungen zur Verfügung stehen. Das kann von Vorsorge über Heil- und Hilfsmittel bis hin zur Nachsorge gehen. Einige Beispiele: bKV-üblich sind Zuzahlungen von A wie Augen – für Sehhilfen bis 180 Euro pro Jahr – bis Z wie Zähne, dort allerdings oft begrenzt. Ebenso Hörgeräte, OTC-Arzneimittel und Kosten für Heilpraktiker. Dazu kommen Erstattungen für Anwendungen und Reha-Maßnahmen wie z. B. Heilgymnastik, Massagen, Inhalationen, Krankengymnastik, Packungen, Hydrotherapie und Ergotherapie. Nicht zuletzt können zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen wie z. B. gynäkologische Ultraschalluntersuchungen und videogestützte Hautkrebsvorsorge von der bKV übernommen werden. Auch wenn die konkreten Leistungen je nach Tarif und Anbieter variieren, ist allen bKV-Tarifen gemein, dass die GKV-versicherten Apothekenmitarbeiter aus zuzahlungspflichtigen und/oder über den Leistungskatalog der GKV hinausgehenden Leistungen bis zur jährlichen Budgetgrenze wählen können, welche ihnen persönlich den allermeisten Nutzen versprechen.

In einem Gesundheitssystem, das seit Jahren eher auf Leistungs­kürzungen setzt, ist das ein großer Zusatznutzen vom Arbeitgeber, den gerade das Apothekenpersonal sinnvoll und gezielt einzusetzen weiß. Außerdem werden, wie bereits oben erwähnt, bKV-Leistungen niemals selbstverständlich, denn sie werden bei jeder Nutzung neu bewusst.

Mitarbeiter einbinden

Im Idealfall binden Inhaber ihre Mitarbeiter bei der konkreten Ausgestaltung der Zusatzkrankenversicherung ein, denn das steigert Akzeptanz und Wertschätzung nochmals deutlich. Zudem winkt ein Imagegewinn als sozialer Arbeitgeber, auch weil jeder versichert werden kann. Eine Gesundheitsprüfung gibt es in der bKV üblicherweise nicht. Vorerkrankte und ältere Teammitglieder können problemlos mitversichert werden; ja sogar noch ausstehende Leistungen laufender Behandlungen sind in den besten Tarifen ein­geschlossen.

Damit eine ergänzende Krankenversicherung ihre Wirkung auf die Personalsituation entfalten kann, braucht es eine entsprechende Kommunikation – und Werbung ist ein oft teurer Posten. Nicht so in Sachen bKV, denn da verbreitet sich die Nachricht quasi von allein und obendrein noch gezielt an die richtigen Empfänger. Alles, was Inhaber dafür tun müssen, ist, ihren Mitarbeitern bei Einführung der bKV die oben genannten Vorteile zu erklären – den Rest erledigt dann die „Mundpropaganda“.

Die Kosten sind überschaubar

Sie werden sich längst fragen, wie viel eine bKV Ihre Apotheke(n) und damit Sie kostet. Denn in Zeiten von Kostensteigerungen, Inflation und Honorarkürzung sind weitere Investitionen kaum möglich. Deshalb hier dreieinhalb Optionen für das Apotheken-Gesundheits-Budget im Rahmen einer bKV-Zusage (berechnet von Thomas Schmidt, Conto Business Consult, Potsdam):

Variante 1: Beitrag 19,75 Euro monatlich, Budget 600 Euro p. a.; Einzahlung Arbeitgeber 237 Euro p. a. für einen Leistungsumfang von 600 Euro p. a.

Variante 2: Beitrag 28,27 Euro monatlich, Budget 900 Euro p. a.; Einzahlung Arbeitgeber 339,24 Euro p. a. für einen Leistungs­umfang von 900 Euro p. a.

Variante 3: Beitrag 36,16 Euro monatlich, Budget 1200 Euro p. a.; Einzahlung Arbeitgeber 433,92 Euro p. a. für einen Leistungsumfang von 1200 Euro p. a.

Optional ergänzt um Vorsorgeplus: Beitrag 9,70 Euro monatlich, Einzahlungen Arbeitgeber 232,80 Euro in zwei Jahren

  • für einen Leistungsumfang i. H. v. 846,27 Euro für Frauen
  • für einen Leistungsumfang i. H. v. 696,49 Euro für Männer

Faktisch bedeutet das, dass die Kosten für Apotheken im Vergleich zu anderen Möglichkeiten erstaunlich gering ausfallen. Die wenigen Spezialtarife für Apo­theken haben nämlich bei der Kalkulation das branchenspezifische Wissen um prophylaktische Gesundheitsvorsorge und sachkundige Selbstmedikation berücksichtigt und die Prämie deshalb stark rabattiert. Obendrein sind die Ausgaben für die bKV selbstverständlich als Betriebskosten voll absetzbar. Summa summarum kann eine bKV also weitgehend kostenneutral sein.

Der richtige Ansprechpartner für eine bKV ist der Versicherungsberater. Dabei sollte beachtet werden, dass ausschließlich Apotheken-Spezialtarife angeboten werden, denn Apotheken gehören nicht in denselben Topf wie weniger gesundheitsaffine Branchen. |

Michael Jeinsen, zertifizierter Berater Heilwesen (IHK), Spezialmakler für Apotheken, Bereichsleiter Apothekenschutz beim BVSV, E-Mail: berlin@die-Apothekerhelfer

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Von Michael Jeinsen / Heiko Beckert
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