Wirtschaft

Kein Schmerzensgeld

Landgericht Rottweil weist Impfschadenklage ab

dpa-AFX/az | Wieder hat ein Gericht eine COVID-19-Impfschadenklage abgewiesen: Diesmal ging es um die Vakzine von Biontech.

Geklagt hat ein 58 Jahre alter Mann. Er wirft Biontech vor, infolge einer COVID-19-Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet zu sein. Der Mann verlangt vom Mainzer Unternehmen 150.000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass ihm sämt­liche weitere Schäden zu ersetzen sind. Das Landgericht Rottweil hat die Klage jedoch abgewiesen. Der Kläger kann gegen das Urteil vom vergangenen Mittwoch innerhalb eines Monats Berufung einlegen, wie das Landgericht mitteilte.

Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. In einigen Fällen wurden Klagen in erster Instanz bereits abgewiesen. Andere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Ein Impfstoffhersteller haftet laut Gericht für schädliche Neben­wirkungen nur dann, wenn diese insgesamt den Nutzen des Arzneimittels übersteigen. Die zweite Voraussetzung für eine Haftung wäre, wenn beispielsweise in der Packungsbeilage des Arzneimittels nicht ausreichend auf die schäd­lichen Folgen hingewiesen wurde. Die Zivilkammer sah beide Voraussetzungen als nicht gegeben an.

Zuletzt hatte das Landgericht Düsseldorf Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen wegen mutmaßlicher Schäden durch COVID-19-Impfungen als unbegründet abgewiesen. Gegen den Mainzer Impfstoffproduzenten Biontech hatten zwei Frauen und ein Mann geklagt. Auch das Landgericht Mainz hatte die Klage einer Frau gegen AstraZeneca wegen eines möglichen COVID-19-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen.

Für COVID-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel. Wichtig ist: Ist der Schaden ursächlich auf die Impfung zurückzuführen? Bei der COVID-19-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen – außer in besonderen Fällen – die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen sowie die Prozesskosten des Herstellers übernehmen.

Neben Zivilverfahren vor Gerichten können Betroffene z. B. auch eine Entschädigung über das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes beantragen. |

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