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Wirtschaft
Biontech versus Curevac
Impfstoffhersteller streiten vor Bundespatentgericht
Kläger ist Biontech. Das Mainzer Unternehmen will ein Patent des Tübinger Konkurrenten Curevac für nichtig erklären lassen. Curevac hatte das strittige Patent 2007 beim Europäischen Patentamt angemeldet. Die Behörde erteilte das Patent 2010, gültig ist es in 20 Staaten. Das Bundespatentgericht kann Patente jedoch nur für Deutschland für nichtig erklären.
Das Münchner Verfahren ist nur ein Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Firmen. Curevac wiederum hat Biontech vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt und „eine faire Entschädigung“ für die Verletzung einer Reihe seiner geistigen Eigentumsrechte gefordert, die bei der Herstellung des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer verwendet worden seien. Biontech weist die Vorwürfe zurück. Das Gericht hat aber vier Verfahren ausgesetzt. Bevor es selbst über etwaige Ansprüche von Curevac entscheidet, will es zunächst Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Europäischen Patentamtes abwarten. |
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