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Wirtschaft
Förderung in Thüringen
Bis zu 40.000 Euro für Apothekengründungen
„Die flächendeckende und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung in Thüringen ist ein zentrales Anliegen der Thüringer Landesregierung“ – das erklärte das Thüringer Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie in einer Pressemitteilung am vergangenen Mittwoch. Damit diese Versorgung gesichert bleibt, fördert die Regierung bereits seit einiger Zeit Allgemein- und Facharztpraxen im ländlichen Raum.
Doch auch die zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung sowie der wohnortnahe Zugang zu Arzneimitteln über ein stabiles und engmaschiges Apothekennetz ist erforderlich. Erst kürzlich hatte die Apothekerkammer Thüringen darauf aufmerksam gemacht, dass die Apothekenzahl im Land bereits im 13. Jahr in Folge sinkt. Habe es 2010 noch 583 Apotheken gegeben, seien es jetzt noch 496.
Und so hat das Thüringer Gesundheitsministerium die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen im ländlichen Raum“ grundlegend überarbeitet und erweitert.
Gefördert werden wie bisher Investitionskosten für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis im ländlichen Raum – nun kommen Zahnarztpraxen und Apotheken hinzu. Als ländlicher Raum im Sinne der Richtlinie gelten Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Richtlinie läuft bis 2025
Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke): „Der Weg zur nächsten Arztpraxis oder zur nächsten Apotheke soll so kurz wie möglich sein. Berufseinsteiger besitzen für die Ausstattung einer eigenen Praxis oder Apotheke kein ausreichendes Eigenkapital.“ Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Für das Haushaltsjahr 2023 stehen Fördermittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. |
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