Gesundheitspolitik

BMG hält an Reformagenda fest

Vergütungsreformen für Apotheken und Hausärzte sind in Arbeit

ks | Die Ampelkoalition steht nach dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor einer weiteren Herausforderung. Diese Woche will der Bundesfinanzminister den Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorlegen. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse soll nochmals ausgesetzt werden. Klar ist auch: es muss gespart werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht sich jedoch nicht veranlasst, von seiner gesetzgeberischen „Modernisierungsoffensive“ abzurücken.

Wie vergangene Woche aus Kreisen des BMG zu vernehmen war, sieht man dort die eigenen laufenden Gesetzgebungsvorhaben nicht durch die neue Haushaltssituation gefährdet. Sie belasten schließlich auch nicht primär den Bundeshaushalt.

16 größere Gesetzesvorhaben

Allein vier Vorhaben ranken um die Reform der Krankenhauslandschaft. Weitere vier betreffen die Digitalisierung. Zwei Gesetze, die die ambulante Versorgung in den Blick nehmen, sind ebenfalls in Arbeit bzw. der Weiterentwicklung. Bereits im vergangenen Juni hatte das BMG den Referentenentwurf für ein Versorgungsstärkungsgesetz vorgelegt, das unter anderem die Einrichtung von Gesundheits­kiosken vorsieht, von denen Minister Karl Lauterbach (SPD) trotz vielfältiger Kritik nicht abrücken mag. Wie nun zu hören ist, soll in einem der Gesetze auch die hausärztliche Vergütung reformiert werden – und zwar über die ohnehin geplante Entbudgetierung hinaus. Das Honorarsystem sei antiquiert und bürokratisch, heißt es aus BMG-Kreisen. Es soll nun fit gemacht werden für Zeiten von Telemedizin und E-Rezept. Man darf gespannt sein, was das Ministerium hier für die Hausärzte ausbrütet.

Ländlichen Raum im Blick

Die Apothekerschaft wird diese Entwicklungen sicherlich ebenfalls aufmerksam verfolgen – auch wenn sie vor allem im Blick haben wird, wie sich Lauterbachs Pläne für sie selbst konkretisieren. Dass auch ihre Honorierung nicht mehr zeitgemäß ist, ist offensichtlich. Allerdings gibt es sehr unterschiedliche Sichtweisen, wie dies zu beheben ist. Schon zum Deutschen Apothekertag hatte der Minister eine Reform ihrer Vergütung angekündigt und dabei noch recht vage von Honoraranreizen für strukturschwache Standorte gesprochen. Das klingt nicht nach der seitens der Apotheken geforderten Erhöhung des Fixums auf 12 Euro – das räumt man auch aktuell in Ministeriumskreisen ein. Fest steht nur: Es wird Ver­änderungen in der Art und Weise der Honorierung geben. Dabei werde man sich dem Problem stellen, dass man in ländlichen Gebieten eine Unterversorgung mit Apotheken erwarte – und dort soll die Reform zu spüren sein.

Weitere Gesetze, die das BMG noch in diesem Jahr auf den Weg bringen will, sind eine Pflegereform, zwei Präventionsgesetze – eines davon zur besseren Früh­erkennung und Versorgung von Herz-Kreislauferkrankungen, das auch Apotheken einbeziehen soll – sowie ein „großes Entbürokratisierungsgesetz“. Und dann soll natürlich auch noch das Cannabisgesetz verabschiedet werden.

Schluss mit „keine Reform, aber mehr Geld“

Grundsätzlich tauscht man sich im BMG zu all den Reformen auch mit Lobbygruppen aus. Aber verwässern lassen will man sich seine Gesetze durch sie nicht. Die bisherige „deutsche Lösung“ nach dem Motto „keine Reform, aber mehr Geld“, gebe es nicht mehr, heißt es aus Kreisen des Ministeriums. |

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