Gesundheitspolitik

423,32 Euro pro Vollnotdienst

Pauschale fürs zweite Quartal

az | Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hat eine Pauschale von 423,32 Euro für jeden im zweiten Quartal 2023 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Im Vergleich zum Vorquartal Q1/2023 sank die Notdienst­pauschale von 433,38 Euro um 10,06 Euro (-2,32 Prozent).

Wie der Nacht- und Notdienstfonds des DAV am vergangenen Donnerstag mitteilte, haben zwischen Anfang April bis Ende Juni dieses Jahres 17.795 Apotheken insgesamt 94.701 Vollnotdienste erbracht. Im Vorquartal, in dem die Pauschale etwas höher ausfiel und ihren bisherigen Rekordwert erreicht hatte, waren es 86 Apotheken mehr und knapp 800 Notdienste weniger.

Zudem gingen im zweiten Quartal 2023 mit 191.462.422 Rx-Packungen etwas weniger Packungen über die HV-Tische. Die für die Höhe des Ausschüttungsvolumens maßgebliche Packungsabgabe­menge sank um 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (Q1/2023), stieg aber um 2,71 Prozent gegenüber dem Vergleichsquartal (Q2/2022). 21 Cent pro Rx-Packung fließen in den Topf für die Notdienstpauschale. |

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