Gesundheitspolitik

423,32 Euro pro Vollnotdienst

Pauschale fürs zweite Quartal

az | Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hat eine Pauschale von 423,32 Euro für jeden im zweiten Quartal 2023 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Im Vergleich zum Vorquartal Q1/2023 sank die Notdienst­pauschale von 433,38 Euro um 10,06 Euro (-2,32 Prozent).

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