Gesundheitspolitik

Künftig automatisiert

Medikationsplan-Aktualisierung soll aus Dispensier- und Verordnungsdaten erfolgen

jb/ks | Mit seinem neuen Digitalgesetz will Karl Lauterbach nicht nur das E-Rezept nach vorne bringen, auch die elektronische Patientenakte (ePA) und der elektronische Medikationsplan (eMP) sollen endlich in der Versorgung ankommen. Eine automatisierte Befüllung aus Verordnungs- und Dispensier­daten soll helfen.

Der vergangene Woche vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte Entwurf für ein Digitalgesetz befasst sich unter anderem ausführlich mit dem eMP und der ePA. So soll die ePA künftig als Austauschplattform zwischen Leistungserbringern und Versicherten sowie als digitales Gesundheitsmanagementsystem für Versicherte eine zentrale Rolle in der Versorgung zukommen. Um Hürden bei ihrer Nutzung der ePA zu beseitigen und sie unter die Leute zu bringen, ist ein Umbau hin zu einer Opt-Out-Anwendung vorgesehen. Für die Versicherten bleibt die ePA-Nutzung auf jeden Fall freiwillig – sie können ihr ganz widersprechen oder sie einschränken. Der erste Anwendungsfall soll der digital gestützte Medika­tionsprozess sein.

Foto: imago images/Uwe Steinert

Befüllung bei der Abgabe: Der Medikationsplan soll künftig Teil der ePA sein und automatisiert aus Dispensierdaten befüllt werden.


In diesem Zuge soll der Medika­tionsplan in Zukunft Teil der ePA werden und keine eigenständige Anwendung innerhalb der Tele­matikinfrastrukur parallel zur ePA. Bei der Erstellung könnten dann Verordnungsdaten und Dispensierinformationen, soweit diese in der ePA gespeichert sind, berücksichtigt werden.

Laut dem vorliegenden Entwurf sollen Apotheker:innen künftig verpflichtet sein, bei der Abgabe von Arzneimittel den Medikationsplan zu aktualisieren und die Verordnungsdaten und Dispensier­informationen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, soweit erforderlich, zu ergänzen. Einzige Ausnahme: Die betreffende Person hat dem Zugriff der Apotheker:innen auf die elektronische Patientenakte widersprochen.

Automatische (Vor-)Befüllung von ePA und eMP

Um die Aufwände für Arztpraxen und Apotheken zu reduzieren, soll der eMP soweit wie möglich aus der jeweiligen Software mit Daten der ePA zu vorliegenden Arzneimittelverordnungen beziehungsweise den auf der Grund­lage eingelöster Arzneimittelverordnungen erzeugten Dispensierinformationen automatisiert (vor-)befüllt werden.

Die Apotheken oder Arztpraxen sollen im eMP nur noch Dinge ergänzen müssen, die sich nicht aus den Informationen zu Verordnungsdaten oder den Dispensierinformationen ergeben; das können zum Beispiel patientenverständliche Informationen zu weiteren Anwendungshinweisen oder auch die patientenverständliche Dokumentation der Indikation des jeweiligen Arzneimittels sein. Zudem sollen Versicherte Hinweise zu ihrer Medikation, zum Beispiel zu Nebenwirkungen, in einem speziellen Feld des eMP gesondert dokumentieren und so ihren Ärzt:innen und Apotheker:innen mitteilen können.

Medikationsplan auf eGK muss gelöscht werden

Aktuell befindet sich der eMP, sofern vorhanden, auf der Gesundheitskarte und muss manuell befüllt werden. Diese Option soll es künftig nicht mehr geben. Selbst wenn Patient:innen keine Überführung des Plans in die ePA wünschen, müssen bestehende eMP gelöscht werden – aus Gründen der Arzneimitteltherapie­sicherheit, insbesondere der Vermeidung von Fehlinformationen, wie es im Entwurf heißt.

Auch andere Infos, die aktuell auf der eGK gespeichert sind, wie Hinweise auf das Vorhandensein von Erklärungen zur Organspende, zu Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, sollen künftig in die ePA. Stichtag für die Migration der auf der eGK gespeicherten Daten in die ePA soll der 15. Januar 2025 sein, das Einführungsdatum der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.