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Hier finden Sie Versammlungen von Apothekerkammern und -verbänden, ZL-Ringversuche, praktikumsbegl. Unterricht, u.ä.

Überregional

ZL: Kapsel-Ringversuche

Kapseln in pädiatrischen Dosierungen

Die ZL-Kapsel-Ringversuche bieten Gelegenheit, die Qualität von häufig in der Apotheke hergestellten standardisierten oder freien Kapselzubereitungen mit niedrig dosierten, in der Pädiatrie verwendeten Wirkstoffen zu überprüfen.

Zur Kapselherstellung können verschiedene Verfahren eingesetzt werden. Die Auswahl des Herstellungs­verfahrens ist abhängig von der Dosierung des Wirkstoffs, von der Beschaffenheit der Ausgangsstoffe, vom Füllmittel, aber auch von der Erfahrung des Herstellenden im Umgang mit dem jeweiligen Verfahren.

Die Qualitätskontrolle im Rahmen der Ringversuche ist deshalb ein geeignetes Mittel, um die Sicherheit, mit der ein Verfahren angewendet wird, zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Insbesondere bei geringen Wirkstoffmengen ist die Wahl einer geeigneten, qualitätsgesicherten Herstellungsmethode unverzichtbar. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Wirkstoff korrekt dosiert und gleichmäßig verteilt in den Kapseln vorliegt.

Prüfverfahren und -parameter

Seit dem vergangenen Jahr haben Sie die Gelegenheit zwischen zwei verschiedenen Prüfverfahren zu wählen. Beim Kapsel-Ringversuch „Wirkstoffgehalt“ wird der mittlere Wirkstoff­gehalt anhand eines Mischmusters von 10 Kapseln ermittelt. Beim Kapsel-Ringversuch „Wirkstoffverteilung“ wird, wie bereits in den vergangenen Jahren, die Gleichförmigkeit der Verteilung des Wirkstoffs über die einzeldosierten Kapseln untersucht. Es wird der Wirkstoffgehalt pro Kapsel ermittelt und daraus der AV-Wert (Ph. Eur. 2.9.40) berechnet.

  • Kapsel-Ringversuch „Wirkstoff­gehalt“: Wirkstoffidentität, Wirkstoff­gehalt (Mischmuster)
  • Kapsel-Ringversuch „Wirkstoffverteilung“: Wirkstoffidentität, Wirkstoffgehalt, Gleichförmigkeit des Gehaltes (AV-Wert gemäß Ph. Eur. 2.9.40)

Bei Einhaltung der Vorgaben für alle relevanten Prüfparameter erhält die Apotheke ein Zertifikat mit einer einjährigen Gültigkeitsdauer. Ergänzend stehen online Erläuterungen zu den Prüfparametern sowie Tipps zur Herstellung und mögliche Fehlerquellen zur Verfügung.

Termine

Februar: Melatonin 5 mg – Anmeldeschluss: 15.02.2022

März: Amlodipinbesilat 1 mg – Anmeldeschluss: 15.03.2022

April: Enalaprilmaleat 4 mg – Anmeldeschluss: 15.04.2022

Mai: Propranololhydrochlorid 5 mg – Anmeldeschluss: 15.05.2022

Juni: Phenprocoumon 0,1 mg – Anmeldeschluss: 15.06.2022

Juli: Carvedilol 2 mg – Anmeldeschluss: 15.07.2022

August: Bisorololfumerat 0,3 mg – Anmeldeschluss: 15.08.2022

September: Hydrocortison 2 mg – Anmeldeschluss: 15.09.2022

Teilnahmegebühr:

pro Kapsel-Ringversuch „Wirkstoff­gehalt“ 150,- Euro zzgl. MwSt., pro Kapsel-Ringversuch „Wirkstoffverteilung“ 250,- Euro zzgl. MwSt., Versandoption durch Freeway-Kurierservice: ab 11,80 Euro zzgl. MwSt.

Fortbildungspunkte:

acht Punkte pro Team

Anmeldung und Info

Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker GmbH, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Fax (0 61 96) 9 37-8 15, www.zentrallabor.com

Bayern

Anmeldung zur Abschlussprüfung für PKA im Sommer 2022

Der schriftliche Teil der nächsten Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am Dienstag, 17. Mai 2022 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt.

Der mündlich-praktische Teil der Abschlussprüfung wird im Juni 2022 an den Berufsschulen Augsburg, München, Nürnberg und Weiden stattfinden. Genauer Zeitpunkt und Ort werden rechtzeitig vom jeweiligen Prüfungsausschuss an den Berufsschulen bekannt gegeben.

Zur Prüfung können diejenigen Auszubildenden zugelassen werden, die die Ausbildungszeit regulär zurückgelegt haben oder deren Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Bei entsprechenden schulischen und/oder betrieblichen Leistungen ist eine Teilnahme an der Prüfung mit vorzeitiger Zulassung möglich. Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung muss vor Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Bayerischen Landesapothekerkammer beantragt werden (www.blak.de im Downloadbereich unter der Dokument-ID 1131 – Leitfaden für die Ausbildung von PKA S. 3 und S. 4 „Verkürzung der Ausbildungszeit“). Die Anmeldepflicht durch den Ausbildenden und die Anmeldefrist besteht auch für Personen, die eine Wiederholungs­prüfung ablegen wollen.

Die Anmeldung zur Prüfung muss in Textform bis spätestens 1. April 2022 bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer eingehen. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Anmeldungen können per Fax erfolgen (Fax-Nr. 089 9262-66).

Das Anmeldeformular kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de im Download­bereich unter der Dokument-ID 197 oder telefonisch bzw. per E-Mail bei Frau Kireev angefordert werden; Kontaktdaten siehe unten).

Neu: die Anmeldung zur Abschlussprüfung kann seit Kurzem auch online unter https://www.blak.de → Studium und Ausbildung → Pharmazeutisch-kaufmännische Ausbildung (PKA) → Anmeldung Sommer-Abschlussprüfung erfolgen.

Die Anmeldung muss durch den Ausbildenden erfolgen und auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Folgende Unterlagen sind der Anmeldung nach der aktuell gültigen Prüfungsordnung für PKA in Kopie beizufügen bzw. im Falle der Online-Anmeldung hochzuladen:

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung für PKA.

2. Bei Auszubildenden in Krankenhausapotheken ist eine Bestätigung für die Zeit, die in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet wurde, erforderlich (10 Wochen ohne Urlaub pro Ausbildungsjahr).

3. Kopie der Überweisung der Prüfungsgebühr.

Gemäß § 37 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz ist für Auszubildende die Teilnahme an der Abschlussprüfung gebührenfrei.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 60,- Euro ist von der Apothekenleitung bis zum o. g. Anmeldeschluss unter Angabe des Prüfungsteilnehmers auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77, BIC: DAAEDEDDXXX) zu überweisen.

Diese Information in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis.

Der schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit den Ausbildungsnachweisen wird von den Prüfungsausschüssen durchgesehen. Der Termin zur Abgabe wird rechtzeitig in der Berufsschule bekannt gegeben.

Ausbildende melden Interessenten an einer Wiederholungsprüfung bis 1. April 2022 formlos mit Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Interessenten an einer Wiederholungsprüfung, die die betriebliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben, melden sich selbst bis 1. April 2022 formlos mit der Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Die nochmalige Einreichung o. g. Unterlagen ist nicht notwendig. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung fällt keine erneute Prüfungsgebühr an.

Ausbildung von PKA und Begabtenförderung berufliche Bildung, Alina Kireev, Tel. (0 89) 92 62 40, alina.kireev@blak.de

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