DAZ aktuell

Bürgertests nur noch bis März finanziert

Coronavirus-Testverordnung ändert sich

ks/ral | Vergangene Woche wurde ein Referentenentwurf für eine Änderungsverordnung der Coronavirus-Testverordnung publik, zu dem die betroffenen Verbände bis vergangenen Freitagmittag Stellung nehmen konnten. Spätestens diesen Freitag muss das Bundesgesundheitsministerium die neue Coronavirus-Testver­ordnung im Bundesanzeiger veröffentlichen, damit es keine „Test-Lücke“ gibt. Wie bereits zu hören war, soll die Finanzierung der Bürgertests Ende Februar 2023 auslaufen.

Der Referentenentwurf für die neue Coronavirus-Testverordnung sah ursprünglich vor, dass die Bürgertests auf Staatskosten bis Ostern, genauer bis zum 7. April 2023, verlängert werden. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf hatte die ABDA dies begrüßt. Der Bundesfinanzminister war mit der Vorlage aus dem Bundesgesundheitsministerium offenbar jedoch nicht einverstanden. Am Montag war aus Ministeriumskreisen zu hören, dass die Verordnung nun erst einmal nur bis Ende Februar 2023 verlängert werden soll – darauf habe man sich mit dem Finanzminister geeinigt. Wie es dann weitergeht, wird sich zeigen. Unklar ist, ob die verkürzte Verlängerung nur für Testansprüche oder für die Verordnung im Ganzen gelten soll – die Abrechnung wird realistischerweise auf jeden Fall für einen längeren Folgezeitraum rechtssicher möglich sein müssen.

Weniger Geld für die Testung

Was sich zum 1. Dezember bereits ändern soll, ist die Vergütung. Wo es bisher sieben Euro für die Durchführung von PoC-Antigentests und 2,50 Euro fürs Material gab, sollen es ab 1. Dezember nur noch sechs Euro plus zwei Euro sein. Die Vergütung bei überwachten Antigen-Tests zur Eigenanwendung soll von fünf auf vier Euro sinken.

Bürgertests mit Eigenbeteiligung sollen gestrichen werden

Auch bei den Ansprüchen selbst soll sich nach den jüngsten Informationen etwas ändern. Insbesondere sollen solche Bürgertests, die derzeit eine Eigenbeteiligung von drei Euro vor­sehen, komplett gestrichen werden. Diese seien wenig angenommen worden – tatsächlich dürfte für viele der Selbsttest günstiger sein als der offizielle Drei-Euro-Test. Bestehen bleiben sollen dagegen die kostenlosen Bürgertests zum Beispiel zur Freitestung nach Isolation oder für Menschen, die Personen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen besuchen wollen.

Wie die Änderungen in der Testverordnung genau aussehen werden, wird erst klar sein, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Dies wird spätestens am Freitag, dem 25. November der Fall sein, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen. Dann wird sich auch herausstellen, ob zwei Forderungen der ABDA aufgegriffen wurden, die diese vom Deutschen Apothekertag mitgebracht und nun ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Corona-Testverordnung eingebracht hat: Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker hatte sich zum einen dafür ausgesprochen, dass in Apotheken auch symptomatische Personen getestet werden können. Zum anderen beschlossen wurde ein Antrag, PoC-Testungen auf heilberufliche Teststellen – darunter Apotheken – zu beschränken.

Verlängerung der Impfverordnung geplant

Neben der Corona-Testverordnung muss sich das BMG derzeit auch mit der Impfverordnung beschäftigen. Das BMG plant eine Verlängerung, nach derzeitigem Stand soll die Impfverordnung noch zum Jahreswechsel auslaufen. Jedoch soll es die grundlegende Änderung geben, dass die Impfungen ab 1. Januar 2023 routinemäßig in den Arztpraxen und Apotheken stattfinden – die Impfzentren sollen ab dem nächsten Jahr nicht mehr vom Bund mitfinanziert werden. |

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