DAZ aktuell

Wann kommt der eHBA für PTA?

Ausgabe verzögert sich weiter

cn/dab | Am 1. September sollen alle Apotheken in Deutschland E-Rezepte beliefern können. Da stellt sich die Frage, wann für PTA ein elektronischer Berufsausweis kommt. Während die Ausgabe für Pharmazie­ingenieure anläuft, haben die PTA wohl weiterhin das Nachsehen.
Foto: Screenshot: https://ehealth.d-trust.net

Um E-Rezepte beliefern zu können, reicht die einfache Signatur mittels Institutionskarte (SMC-B). Um Änderungen am Rezept vornehmen zu können, ist aber ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) nötig. Es muss zudem elektronisch protokolliert werden, wer auf die Daten zugegriffen hat: In der Telematikinfrastruktur (TI) reicht die Angabe der Institution, in der Apotheke muss aber die Person dokumentiert werden. Sprich, es wird eine Individualisierung geben müssen – ob mittels HBA oder anders, ist nicht festgelegt. Laut Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen Assistenten (BVpta) ist geplant, dass auch PTA einen elektronischen Berufsausweis (eBA) er­halten. Zunächst ginge es noch um die Fortsetzung der Pilotphase zur Aus­gabe der eBA der Berufsgruppen Hebammen, Physiotherapeuten und Pflege. Erst nach Abschluss dieser Phase würden weitere Gesundheitsfachberufe, wie auch die PTA folgen, erklärte Bettina Schwarz, Geschäftsführerin des BVpta. Dennoch gilt: „PTA dürfen durch die Rückverfolgbarkeit in der Apothekensoftware rechtssicher E-Rezepte beliefern – vorerst auch ohne eigene Berufsausweise“, so eine Sprecherin des Verbands. |

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