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DAZ aktuell
Software wohl kein Nadelöhr
Pharmazeutische Dienstleistungen – Softwarehäuser sind weitgehend vorbereitet
Seit knapp zwei Wochen ist bekannt, welche pharmazeutischen Dienstleistungen Apotheken künftig zulasten der Krankenkassen anbieten können, ebenso das Honorar, das dafür erhoben werden kann und der Abrechnungsmodus. Es wurden Sonder-PZN festgelegt und den Apotheken mitgeteilt, dass ein Sonderbeleg zu bedrucken ist, der Informationen über die erbrachten Dienstleistungen sowie zum Versicherten enthält. Dieser Sonderbeleg soll wie ein normales Rezept an die Rechenzentren übermittelt werden, das die abrechnungsrelevanten Daten dann an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) weiterleitet, damit das Honorar an die Apotheken ausgezahlt werden kann.
Wenig Zeit zur Umsetzung
Damit all diese Daten auf den Beleg kommen, ist die Software gefragt. Doch kann die das überhaupt schon? Schließlich gab es in der Vergangenheit immer wieder Situationen, in denen sich die Softwarehäuser als Nadelöhr erwiesen, zum Beispiel bei den Hash-Codes. Wie ist das also dieses Mal, wo nach Bekanntgabe der PZN wenig Zeit zur Umsetzung blieb? Wir haben bei den großen Anbietern nachgefragt:
Bei CGM Lauer heißt es, man habe alles vorbereitet, sodass den Anwendern ab der KW 27 der softwaregestützte Belegdruck zur Abrechnung aller pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden könne.
Pharmatechnik erklärt, dass ab voraussichtlich Anfang nächster Woche in IXOS die neuen Sonder-Kennzeichen und die Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Bei den Noventi-Apothekenverwaltungssystemen awintaONE, jump und Prokas sind laut eigener Aussage die wichtigsten Weichen gestellt. Der zuständige Apothekenmitarbeiter soll bereits die einzelnen Sonder-PZN für die erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) mit der Software von Noventi auf die dafür vorgesehenen Sonderbelege (SB-pDL) drucken können. Noventi könne diese Belege ab sofort annehmen und werde die Abwicklung sofort nach Klärung der noch offenen vertraglichen Grundlagen automatisch in die Wege leiten, hieß es auf Nachfrage der DAZ.
Weniger konkret äußerte sich ADG: Da die genauen Abrechnungsformalitäten seitens der ABDATA nun vorliegen, könne die Anpassung in der Warenwirtschaft erfolgen. Die erforderlichen Funktionen würden in Kürze in den ADG-Systemen bereitstehen.
Zur Frage, wie die Patientendaten aufs Rezept kommen, erklärte Noventi, dass viele Apothekenverwaltungssysteme bereits über eine Schreibmaschinenfunktion verfügen. Diese könne das pharmazeutische Personal nutzen, um alle notwendigen Angaben für die pharmazeutischen Dienstleistungen inklusive der Patientendaten, der Sonder-PZN, des Faktors und Preises maschinenlesbar aufzubringen. Falls diese Funktion noch nicht zur Verfügung steht, dürfen Apotheken den SB-pDL auch handschriftlich ausfüllen.
Dass es auch eleganter geht, zeigt beispielsweise Pharmatechnik: Da die Apotheke einen Vertrag mit dem Kunden anlegen muss, werde der Kunde ohnehin in IXOS mit seinen Daten erfasst, diese Daten werden dann übernommen für den Beleg, heißt es. Ist er bereits angelegt, weil er Stammkunde ist, werden die Daten laut Pharmatechnik ebenfalls übernommen. |
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