DAZ aktuell

Rahmenvertrag AVWL und Gedisa

Individuelle Verträge möglich

dab | Die Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (Gedisa) wurde von 16 Landesverbänden gegründet – einzig der Apotheker­verband Westfalen-Lippe (AVWL) fehlte. Ein Rahmenvertrag ermöglicht nun auch dessen Mitgliedern Verträge mit der Gedisa zu schließen.
Foto: chinnarach/AdobeStock

Durch einen Rahmenvertrag zwischen AVWL und Gedisa können jetzt auch AVWL-Mitgliedsapotheken die Leistungen der Digitalgesellschaft nach individuellem Vertragsschluss in Anspruch nehmen. Hierfür werden zwei Gebührenmodelle angeboten: die Basisvariante für 20 Euro zzgl. Mehrwertsteuer monatlich sowie die Voll­variante für 75 Euro zzgl. Mehrwertsteuer monatlich. Um diese Konditionen zu erhalten, muss ein Vertrag bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen werden. Die Gedisa garantiert die Preise bis 30. Juni 2023. Nach diesem Zeitpunkt muss mit höheren Entgelten gerechnet werden. Eine Vertragskündigung ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende möglich. Zu den Leistungen der Gedisa zählen beispielsweise Terminbuchungssysteme, Kalenderfunktionen und Bestands­abfragen. Für das E-Rezept ist sie nicht notwendig, dafür reicht die App der Gematik aus. Der AVWL-Vorstands­vorsitzende Thomas Rochell betonte, dass „den Mitgliedern mit diesem Rahmenvertrag die Möglichkeit offensteht, die Leistungen der Gedisa zu nutzen (…) ohne diejenigen Mitglieder zu belasten, die die Gedisa nicht in Anspruch nehmen möchten.“ |

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