DAZ aktuell

LAGeSo prüft Lieferdienste

Verwaltungsverfahren laufen

jb/ks | Sind die Kooperationsver­träge zwischen Arzneimittellieferdiensten wie Mayd und den Partnerapotheken mit geltendem Apothekenrecht vereinbar? Das in Berlin für die Apothekenaufsicht zustän­dige LAGeSo hat daran Zweifel.
Foto: imago images/imagebroker

Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) gegenüber der DAZ bestätigte, hat es die Kooperationsverträge apothekenrechtlich geprüft. Die sich hieraus ergebenen Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit geltendem Apothekenrecht seien den Arzneimittellieferdiensten mitgeteilt worden und nun „Bestandteil von Verwaltungsverfahren“. Da es sich hierbei um laufende Verfahren handelt, will die Behörde gegenwärtig aber keine Stellungnahme zu konkreten Inhalten abgeben. Dennoch ist wohl davon auszugehen, dass das LAGeSo u. a. das provisionsbasierte Preismodell von Mayd, Kurando und Co. im Blick hat. Das ist nämlich bereits Gegenstand eines Verfahrens, das die Apothekerkammer Nordrhein gegen Kurando angestoßen hat. Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Kammer vertritt, sieht einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen § 8 Satz 2 Apothekengesetz. Danach sind Vereinbarungen, die sich am Umsatz oder Gewinn der Apotheke orientieren, unzulässig. Unumstritten ist die Rechts­lage zwar nicht. Sollte sich die Einschätzung, dass ein Verstoß gegen das Apothekengesetz vorliegt, aber als gerichtsfest erweisen, wären Verträge mit diesem Vergütungsmodell nichtig. |

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