DAZ aktuell

Kein verbindlicher Zeitplan

E-Rezept für PKV-Versicherte

jb/ral | Für GKV-Versicherte soll es ab dem 1. September in puncto E-Rezept allmählich ernst werden. PKV-Versicherte kommen wohl noch länger nicht „in den Genuss“. Dem Verband der privaten Krankenver­sicherungen zufolge gibt es keinen verbindlichen Zeitplan.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Ab dem 1. September müssen Apotheken bundesweit bereit sein, elektronische Rezepte anzunehmen. Und nach und nach werden diese Rezepte wohl auch ankommen. Bleibt man beim aktuellen Stand, sollen ab 1. Dezember E-Rezepte in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein Pflicht werden und weitere sechs Bundesländer die Ein­führung sukzessive voranbringen. In 2023 sollen die übrigen acht Bundesländer folgen – und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezepts. Allerdings betrifft dies nur GKV-Rezepte.

Auf Nachfrage der DAZ hat der Verband der privaten Krankenversicherungen erklärt, dass die Einführung des E-Rezepts auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) in un­mittelbarem Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) stehe. Die ersten PKV-Unternehmen wollen einem Sprecher zufolge Ende 2022, Anfang 2023 mit einer ePA 2.0 mit erweiterten Funktionen – etwa dem Impf- und Mutterpass – einsteigen. In diesem Zusammenhang werde den Versicherten dann voraussichtlich auch die Nutzung des E-Rezepts angeboten werden können. Einen verbindlich definierten Zeitraum gebe es dabei indes nicht. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.