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DAZ aktuell
Standesvertretung mit viel Zuversicht
DAZ-Gespräch zu pharmazeutischen Dienstleistungen und zur Novellierung der Approbationsordnung
Wer sich zum Pharmacon Meran, dem großen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer, angemeldet hatte in der Hoffnung, mehr zu den immerhin seit Dezember 2020 gesetzlich festgeschriebenen und zu honorierenden pharmazeutischen Dienstleistungen zu erfahren, wurde sicher enttäuscht. Auch die Veranstalter hatten wohl gehofft, gute Neuigkeiten aus dem Schiedsstellenverfahren verkünden zu können. Denn am 19. Mai sollte und wollte die Schiedsstelle endlich zu einem Ergebnis kommen. Es wurde wohl auch eine Einigung erzielt, doch beide Verhandlungspartner, der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben darüber Stillschweigen vereinbart. Sie wollen erst einmal die Verschriftlichung der Einigung abwarten.
Gerüchte und Stillschweigen
Im Hintergrund schwelen derweil Gerüchte, nach denen die Einigung nicht mit den Stimmen der Gesetzlichen Krankenversicherung erzielt worden sein soll. Befeuert wurden diese durch einen Bericht der „Pharmazeutischen Zeitung“. Doch weder die ABDA-Präsidentin noch der BAK-Präsident wollten dies kommentieren. Beide zeigten sich zuversichtlich, dass mit der Verschriftlichung der Einigung der Weg frei für die sehnlich erwarteten honorierten Dienstleistungen sein wird – unter anderem für die viel diskutierte und als gesetzt angesehene Medikationsanalyse.
Welche Dienstleistungen den Weg in die Apotheken finden sollen und wie die Honorierung ganz generell aussehen könnte, dazu war auch in dem DAZ-Gespräch nichts zu erfahren. Man wolle das fragile Ergebnis nicht gefährden, die Honorierung sei zudem Sache des DAV. Eine mögliche Klage des GKV-Spitzenverbandes, die nach dem PZ-Bericht nicht ausgeschlossen sein soll, wollten Benkert und Overwiening erst einmal nicht diskutieren.
„Weitsichtige Entscheidung“ für Grippeimpfungen
Angesprochen auf die Dauer des Verfahrens glaubten beide, dass der Gesetzgeber aus dem zähen Prozess rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen gelernt habe. Das zeige die gesetzliche Verankerung der Verhandlungszeiten zwischen DAV und GKV-Spitzenverband zur Frage der im Pflegebonusgesetz festgeschriebenen Aufnahme der Grippeimpfungen in Apotheken in die Regelversorgung. Hier haben die Vertragspartner jetzt zwei Monate Zeit, die Honorierung auszuhandeln. Wird die Schiedsstelle angerufen, so muss diese innerhalb eines Monats zu einem Ergebnis kommen. Für Overwiening eine weitsichtige Entscheidung, die den Start im Herbst sicherstellt. Zuvor muss sich noch die Bundesapothekerkammer mit der Bundesärztekammer auf ein Curriculum zur Schulung einigen, das muss innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes geschehen. Eckert-Lill baut hierbei auf die Vorarbeit, die im Rahmen der Modellprojekte zur Grippeimpfung und der COVID-19-Impfung in Apotheken geleistet worden ist.
Neue Approbationsordnung mit einer Stimme?
Zuversichtlich zeigten sich die Gesprächspartner auch im Hinblick auf die angestrebte Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker. Im Rahmen der Mitgliederversammlung der BAK wurde dazu am 9. Mai ein BAK-Positionspapier verabschiedet. Es war zusammen mit Vertretern der Konferenz der Fachbereiche Pharmazie (vormals Verband der Hochschullehrer), des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden Deutschlands (BPhD), der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG), Vertretern des ADKA-Bundesverbands der Krankenhausapotheker, des Sanitätsdienstes/Leitender Apotheker der Bundeswehr, der Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung, der Apothekengewerksschaft Adexa sowie dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen erarbeitet worden. Dem Papier war eine intensive Diskussion um Studienschwerpunkte, Inhalte und die Dauer des Studiums vorausgegangen. Großen Handlungsbedarf hatte man in der Stärkung der Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie gesehen. Ungeachtet dessen war die Grundprämisse aller an der Erarbeitung des Positionspapiers Beteiligten, an der breiten Ausbildung festzuhalten, die mit dem Abschluss unter anderem sowohl für die öffentliche Apotheke, die Krankenhausapotheke als auch die Industrie qualifiziert, betonte Benkert. Ein seit der letzten Novellierung im Jahr 2001 immenser Wissenszuwachs sowie die auch im Positionspapier Apotheke 2030 festgeschriebene verstärkte Patientenorientierung machte eine sowohl quantitative als auch qualitative Anpassung der Studieninhalte notwendig. Eine Ausweitung des Studiums auf zehn Semester sei unausweichlich, auch vor dem Hintergrund einer zu erbringenden wissenschaftlichen Arbeit, die mit einem Semester veranschlagt wird, erklärten Eckert-Lill und Benkert. Diese sei auch mit Blick auf die Vergleichbarkeit mit anderen Studiengängen notwendig. Man wolle ja den anderen Professionen auf Augenhöhe begegnen und zudem ein attraktives Studium für den umworbenen Nachwuchs anbieten.
Herausgekommen sei ein Kompromiss, so Benkert, bei dem alle Federn lassen mussten. Alle Gesprächspartner werteten diesen aber als großen Erfolg, mit dem man nun auf die Politik zugehen und die so dringend notwendige Novellierung vorantreiben könne. Die Chancen mit diesem gemeinsamen Papier bei dem für die Novellierung zuständigen Bundesgesundheitsministerium auf Gehör zu stoßen, seien ungleich größer als wenn jede Gruppe einzeln ihre Vorstellungen mit dem BMG diskutiert hätte. Es sei wichtig, jetzt mit einer Stimme zu sprechen und den Kompromiss nicht durch Diskussionen wieder infrage zu stellen. Das Geld, das für die Verlängerung des Studiums notwendig sei, müsse einfach bereitgestellt werden. Denn die Apothekerinnen und Apotheker hätten ja in der Pandemiekrise gezeigt, wie unverzichtbar sie seien, betonte Overwiening: „Wir haben niemanden diskreditiert, wir haben die Probleme einfach erkannt und vor Ort gelöst. Wir haben die Menschen einfach versorgt, das ist die Aufgabe der Apotheken und wir haben gezeigt, wie wichtig und unverzichtbar diese Versorgung ist.“ Das habe die Politik durchaus wahrgenommen, die Chancen für eine weitere Stärkung des Apothekerberufs und auf die notwendige politische Unterstützung seien gut. Darin waren sich Overwiening, Benkert und Eckert-Lill einig. In Sachen Approbationsordnung wolle man jetzt das Ministerium kontaktieren. Einen Fahrplan, bis wann eine Novellierung in trockenen Tüchern sein soll, gibt es jedoch nicht. Dieser werde vom Gesundheitsministerium und den Ländern, die einer novellierten Approbationsordnung zustimmen müssen, festgelegt werden.
Im Nachgang zu diesem DAZ-Hintergrundgespräch hat der BPhD getagt und über das Positionspapier abgestimmt. Er wird es in dieser Form nicht mittragen (s. S. 18). |
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