DAZ aktuell

Sonderregeln gelten noch bis 31. Mai

„Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze“ in Kraft

ks/ral | Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz­gesetzes und anderer Gesetze“ ist am Dienstag in Kraft getreten. Die für die Arzneimittelabgabe geltenden Pandemie-Sonderregeln wurden darin bis Ende Mai verlängert. Auch können Apotheken laut diesem Gesetz künftig Nachtragungen im Impfausweis vornehmen und digitale COVID-19-Zertifikate ausstellen.

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