Gesundheitspolitik

ABDA: Unbefristet impfen

Auch erleichterte Abgaberegeln sollen länger gelten

cm | Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen sowohl die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung als auch die Coronavirus-Impfverordnung verlängert werden. Die ABDA begrüßt das Vorhaben, setzt sich jedoch gleichzeitig für eine noch weitergehende Verlängerung bzw. Entfristung ein.

Mit dem COVID-19-Schutzgesetz, das der Deutsche Bundestag planmäßig bereits am 8. September verabschieden wird, soll unter anderem auch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis zum 7. April 2023 verlängert werden. Entsprechende Änderungsanträge haben SPD, Grüne und FDP eingebracht. Demnach sollen zudem Apotheker, Tier- und Zahnärzte ebenfalls bis Karfreitag gegen COVID-19 impfen dürfen.

Die ABDA begrüßt beide Vorhaben im Kern, bittet aber in ihrer Stellungnahme zu den Änderungsanträgen den Gesetzgeber, die Fristen noch einmal zu überdenken. Sowohl die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung als auch die Coronavirus-Impfverordnung möchte sie bis Ende des Jahres 2023 verlängert wissen. Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung enthält einerseits die erleichterten Abgaberegeln für Apotheken bei der Rezeptbelieferung, andererseits die Vergütungsvorgaben für Ärzte, Apotheken und Großhändler bei der Verteilung und Abgabe von COVID-19-Medikamenten wie Paxlovid.

Was das Impfen gegen COVID-19 betrifft, dringt die ABDA auf eine vollständige Entfristung, so wie es im Fall der Grippeimpfungen bereits durch das Ende Juni in Kraft getretene Pflegebonusgesetz realisiert wurde, um für die Bevölkerung einen niedrigschwelligen Zugang generell zu etablieren. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.