Gesundheitspolitik

Höherer Mindestlohn ab Oktober

dpa/az | Millionen Arbeitnehmer in Deutschland erhalten ab 1. Oktober höhere Löhne. Der Bundesrat ließ am vergangenen Freitag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde passieren. Mit dem Verzicht auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nahm die Erhöhung der Lohnuntergrenze die letzte Hürde in der Gesetzgebung.

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro, zum 1. Oktober dann auf 12 Euro je Stunde. Der Gesetzentwurf geht von heute etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmern mit einem Stundenlohn unter 12 Euro aus. In Apotheken dürfte dies z. B. auf Apotheker unter Aufsicht und Botendienstfahrer zutreffen. Pharmazeuten im Praktikum erhalten zwar auch weniger, für sie gilt der Mindestlohn jedoch nicht, weil es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Ausbildung handelt. Zugleich steigt die Grenze für Minijobs im Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat.

Der Bundestag hatte die Gesetzesvorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Woche zuvor beschlossen. Später soll für die Festsetzung der Lohnuntergrenze wieder die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zuständig sein. Die nächste Anpassung ist für 1. Januar 2024 vorgesehen. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.