- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 20/2022
- Glyphosat: Neuer Ärger f...
Wirtschaft
Glyphosat: Neuer Ärger für Bayer
US-Regierung rät Supreme Court von Annahme einer Berufungsklage ab
Vergangenen Dienstag schien die Welt für den Bayer-Vorstand und die Aktionäre noch die Ordnung. Bei der Vorlage der Finanzzahlen zum 1. Quartal 2022 äußerte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann: „Wir haben ein sehr gutes Umsatz- und Ergebniswachstum erzielt. Vor allem unser Agrargeschäft hat erheblich zugelegt.“ Der Konzernumsatz stieg laut Pressemeldung währungs- und portfoliobereinigt (wpb.) um 14,3 Prozent auf 14,639 Mrd. Euro, im Agrargeschäft (Crop Science) erhöhte sich der Umsatz aufgrund erheblicher Preis- und Absatzsteigerungen wpb. sogar um 21,6 Prozent auf 8,447 Mrd. Euro. Das EBITDA vor Sondereinflüssen legte in diesem Bereich um 49,9 Prozent auf 3,669 Mrd. Euro zu.
Doch nun sorgt das florierende Agrargeschäft für neuen Ärger. Denn die mit der Monsanto-Übernahme ins Haus geholten Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter Glyphosat, der nach den Vorwürfen zahlreicher Kläger zu Krebserkrankungen geführt haben soll, sind noch nicht ausgestanden.
Vergangenen Dienstag hielt Bayer trotz der guten Zahlen an der Prognose für das laufende Jahr fest – vielleicht, weil man schon ahnte, welche Entwicklung es bei den US-Glyphosatprozessen wenige Stunden später geben würde? Hier setzt Bayer nämlich große Hoffnungen darauf, dass der Supreme Court eine Berufungsklage des Konzerns annimmt und ein 2019 ergangenes Urteil kippt, nach dem einem Kläger gut 25 Mio. Dollar Schadenersatz zugesprochen wurden. Käme es so, könnte Bayer das Thema Glyphosat abhaken. „Wenn das Gericht den Fall annimmt und ein positives Urteil zu einer übergreifenden Frage wie der ‚Federal Preemption‘, also dem Vorrang von Bundesrecht, fällt, würde dies die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA effektiv und weitgehend beenden“, heißt es auf der Website.
Im Dezember hatten die Richter angekündigt, die Meinung der US-Regierung dazu einzuholen, was zunächst positiv für Bayer schien. Doch nun riet Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar, die die Regierung vor dem Supreme Court vertritt, dem Gericht von der Annahme des Berufungsantrags ab und schlug sich damit auf die Seite des Klägers. Das Gericht folgt in der Regel einer solchen Empfehlung, heißt es in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Bayer: Die Entscheidung liegt beim Supreme Court
Bei Bayer gibt man sich optimistisch. Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher: „Es bleibt dabei, dass der Supreme Court letztlich entscheiden muss, ob er den Fall Hardeman annimmt, und er wird dafür die Stellungnahmen sämtlicher Parteien berücksichtigen. Dafür werden wir eine weitere Stellungnahme einreichen. Unabhängig davon, wie der Supreme Court letztendlich entscheidet, sind wir mit unserem 5-Punkte-Plan darauf vorbereitet, die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup zu beenden.“ Im erwähnten 5-Punkte-Plan hat Bayer für den Fall einer negativen Entscheidung des Supreme Courts zusätzlich 4,5 Mrd. Dollar (3,8 Mrd. Euro) zurückgestellt, um die zu erwartenden Forderungen abzudecken. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.