Gesundheitspolitik

NRW hält an Freitesten fest

cha | Nachdem das Robert Koch-Institut (RKI) am vergangenen Montag seine neuen „Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition“ veröffentlicht hat, liegt es nun an den Bundesländern, diese umzusetzen. Laut der RKI-Empfehlung soll für nach­weis­lich positiv getestete Personen weiterhin eine Isolation angeordnet werden, aber nur noch für 5 Tage. Nach Tag 5 wird Betroffenen eine wieder­holte (Selbst-)Testung mit Antigen-Schnell­test dringend empfohlen, die Selbst­isolation solle beibehalten werden, bis der Test negativ ist.

In verschiedenen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und schon seit Mitte April in Bayern, wurde die Isolationsdauer entsprechend der RKI-Empfehlung verkürzt, als Voraussetzung für ein Ende der Isolation allerdings eine Symptomfreiheit von 48 Stunden festgelegt. Anders in Nordrhein-Westfalen: Auch hier wurde zwar die Isola­tionsdauer auf 5 Tage verkürzt, aber das Freitesten wird beibehalten. Dazu ist nach wie vor ein offizieller Test (Bürgertestung oder PCR-Test) erforderlich. |

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