Gesundheitspolitik

EU will Datenschatz heben

Kommission gibt Startsignal für Gesundheitsdatenraum

dpa/ks | EU-Bürger sollen ihre Gesundheitsdaten künftig ganz einfach in allen Ländern der Europäischen Union nutzen und kontrollieren können. Die EU-Kommission präsentierte dazu am vergangenen Dienstag einen Verordnungsentwurf über einen „Europäischen Gesundheits­datenraum“ (European Health Data Space – EHDS).

Patienten könnten künftig ihre Krankengeschichte, Testergebnisse oder Verschreibungen mit Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten in der gesamten EU teilen, sagte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides in Straßburg. EU-Kommissionsvize Margaritis Schinas findet: „Das ist revolutionär.“

Tatsächlich würde dies viel in der grenzüberschreitenden Versorgung erleichtern. Patienten mit seltenen Krankheiten könnten überdies ihre Daten mit Ärzten in anderen Ländern teilen. Auch würde Geld gespart, weil Untersuchungen nicht wiederholt werden müssten. Die EU-Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass Patientenkurzakten, elektronische Verschreibungen, Bilddaten und Bildberichte, Laborergebnisse und Entlassungsberichte in einem gemeinsamen europäischen Format erstellt und akzeptiert werden, heißt es in der Pressemitteilung der Kommission.

Das zweite Ziel ist, dass Forscher, Industrie und öffentliche Institutionen das Potenzial der Daten nutzen können. So könnten etwa Arzneimittel und medizinische Geräte entwickelt werden oder die Regierung könne während einer Pandemie besser Entscheidungen treffen. Datenschutz- und Sicherheitsstandards sollten stets beachtet werden, sagte Kyriakides. Bürger sollten die Kontrolle über ihre Daten haben und selbst entscheiden, welche Informationen sie teilen. Forscher bräuchten zudem die Erlaubnis der nationalen Behörden, um mit den Daten zu arbeiten.

Nun müssen sich noch das Europaparlament und die EU-Staaten mit dem Entwurf befassen. Eine Hürde dürfte auch sein, dass die Digitalisierung der Gesundheitssysteme in den EU-Staaten sehr unterschiedlich weit fortgeschritten ist. So konstatiert auch der Verordnungsentwurf, dass es bei der bereits 2011 angestoßenen grenzüberschreitenden Nutzung von Gesundheitsdaten nur langsam vorangehe. So wurde die Plattform MyHealth@EU bislang erst in zehn Mitgliedstaaten eingeführt. Sie unterstützt zudem nur zwei Dienste: das E-Rezept und die Patientenkurzakte. Ein Austausch von E-Rezepten ist bisher nur zwischen Finnland, Estland, Kroatien und Portugal möglich. Bis 2025 sollen alle EU-Mitgliedstaaten an die Plattform angeschlossen sein. |

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