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Gesundheitspolitik
Kommentar: Der Hoffnungsträger enttäuscht
Als Bundeskanzler Olaf Scholz Anfang Dezember sein Kabinett vorstellte, betonte er anlässlich der Nominierung von Karl Lauterbach als Bundesgesundheitsminister, dass er damit dem Wunsch vieler Bürger nachkomme. Und in der Tat: Lauterbach hatte es während der Corona-Krise verstanden, durch zahlreiche sachkundige Auftritte in Talkshows zum „Gesundheitsminister der Herzen“ zu werden.
Doch nun zeichnet sich ab, dass Lauterbach als Minister nicht das hält, was er zuvor als Wissenschaftler versprochen hatte. Schon lange war bekannt, dass am 19. März die Rechtsgrundlagen der meisten Corona-Schutzmaßnahmen auslaufen. Es hätte genügend Zeit gegeben, das Infektionsschutzgesetz so anzupassen, dass auch zukünftig das Gesundheitssystem nicht durch COVID-19-Patienten überlastet wird. Gerade angesichts gigantischer Inzidenzen und einer immer noch viel zu niedrigen Impfquote wäre eine sorgfältige und durchdachte Gesetzgebung wünschenswert gewesen.
Das Gegenteil war jedoch der Fall. Vergangenen Mittwoch wurde ein mit heißer Nadel gestrickter Gesetzentwurf durchs Kabinett gejagt, sogar die sonst üblichen Stellungnahmen der wichtigsten Akteure im Gesundheitswesen fielen dem Zeitmangel zum Opfer. Aber auch inhaltlich wird der Gesetzentwurf scharf kritisiert: Er gestehe den Ländern nur deutlich beschränkte Maßnahmen zu und trage vor allem die Handschrift des für weitgehende Lockerungen stehenden Bundesjustizministers Marco Buschmann.
Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet und Änderungen sind möglich. Eines ist aber klar: Als oberster Pandemie-Bekämpfer hat Hoffnungsträger Lauterbach erst einmal enttäuscht.
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