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Bleibt die Pflegehilfsmittelpauschale von 60 Euro eine Corona-Sonderregel?
FDP und BVMed kritisieren Abkehr von Verstetigungs-Überlegungen
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, z. B. Mundschutze, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Die Kassen erstatten dafür bis zu 40 Euro im Monat – so sieht es das Sozialgesetzbuch XI vor. Mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung wurde der Pauschalbetrag auf 60 Euro erhöht. Wie andere Sonderregeln läuft aber auch diese Bestimmung aus, wenn die epidemische Lage für beendet erklärt ist.
Die ersten Formulierungshilfen für den am 12. Februar in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Fortgeltung der epidemischen Lage sahen eine Verstetigung der 60-Euro-Pauschale im Sozialgesetzbuch XI vor. Dass die vom Kabinett beschlossene Fassung diese Regelung nicht mehr enthält, kritisierte in der Parlamentsdebatte der FDP-Abgeordnete Wieland Schinnenburg: „Das ist eine skandalöse Knauserei, die wir als FDP nicht mitmachen.“
Kritik kommt auch vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Dieser hat an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung geschrieben und sich für eine dauerhafte Erhöhung der Monatspauschale im laufenden Gesetzgebungsverfahren eingesetzt. Der BVMed verweist darauf, dass es mit dem gestiegenen Hygienebewusstsein sowie den gestiegenen Preisen für Desinfektionsmittel oder Schutzausrüstung gute Gründe für eine höhere Pauschale gebe. Die Rücknahme der dauerhaften Erhöhung sei unverständlich. Der Verband geht auch langfristig aufgrund des weltweiten Bedarfes nicht davon aus, dass sich Nachfrage und Preise reduzieren. |
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