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Ab 60 Jahren wird erstattet
Hochdosisgrippeimpfstoff: G-BA ändert Schutzimpfungs-Richtlinie
Da das Immunsystem älterer Menschen meist weniger gut auf eine Grippeimpfung anspricht als das von jüngeren, gibt es Bestrebungen seitens der Impfstoffhersteller, spezielle Influenzaimpfstoffe für Senioren zu entwickeln. Dies kann durch unterschiedliche Ansätze erfolgen: Sanofi etwa setzt für eine bessere Wirksamkeit mit Efluelda® auf einen Hochdosisgrippeimpfstoff – er enthält jeweils die vierfache Antigenmenge (60 µg) von der standarddosierten (15 µg). Seqirus hingegen verstärkt die Impfwirkung von Fluad® Tetra durch ein Adjuvans. Ein weiterer neuer Grippeimpfstoff aus dem Hause Sanofi, Supemtek®, wird rekombinant hergestellt.
Die Entscheidung, mit welcher Impfstoffvariante sich Senioren impfen lassen sollen, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) den Älteren aktuell abgenommen: Sie empfahl im November 2020, dass sich Personen ab 60 Jahren mit einem Hochdosisimpfstoff gegen Influenza impfen lassen sollen.
Der G-BA, der den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt, hat diese Empfehlung im Januar umgesetzt und die Schutzimpfungs-Richtlinie dahingehend für Hochdosisgrippeimpfungen bei Senioren geändert. Allerdings spricht der G-BA von Personen ab 65 Jahren, nicht wie die STIKO von Personen ab 60 Jahren. Dies lässt sich jedoch leicht erklären, denn bislang ist Efluelda® – der einzig zugelassene Hochdosisgrippeimpfstoff in der EU – erst ab einem Alter von 65 Jahren zugelassen, wobei die Zulassungserweiterung für Personen ab 60 Jahren bereits läuft. Sanofi hofft, dass die Europäische Arzneimittelagentur diese genehmigt, sodass ab der Grippesaison 2021/22 alle ab 60-Jährigen mit Efluelda® geschützt werden könnten. Dieses Szenario preist auch der G-BA mit ein: Gebe es künftig einen zugelassenen Hochdosisimpfstoff ab 60 Jahren, „gilt dieser Anspruch bereits ab dem Alter von 60 Jahren“.
Noch ist die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie nicht in Kraft – sie wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) derzeit geprüft. Beanstandet das BMG nichts, tritt die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. April 2021 in Kraft. |
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