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Gesundheitspolitik
Ende des Fälschungsirrsinns
Justizministerin: keine Verletzung der Schweigepflicht
„Wer einen Impfpass fälscht oder einen gefälschten Impfpass gebraucht, macht sich strafbar. Punkt. Also nicht der Apotheker, der die Fälschung anzeigt, hat etwas von der Justiz zu befürchten. Sondern nur derjenige, der in der Apotheke eine Fälschung vorzeigt“, so Havliza in einer Mitteilung. Die drei niedersächsischen Generalstaatsanwälte hätten bereits gegenüber der Apothekerkammer klargestellt, dass sich Apotheker nicht strafbar machen, wenn sie bei Vorlage falscher Dokumente die Polizei einschalten.
„Die Lage ist viel zu ernst. Wir sind darauf angewiesen, dass dieser Fälschungsirrsinn ein Ende findet – und solche Dokumente so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen werden. Es darf nicht sein, dass Personen mit falschen Dokumenten in der einen Apotheke nur abgewiesen werden und sie dann in der nächsten einen neuen Versuch unternehmen“, betont Havliza weiter.
Gesonderte Ermittlungsgruppe in Lübeck
In Lübeck wurde nun im Kampf gegen gefälschte Impfausweise von der Polizeidirektion eine gesonderte Ermittlungsgruppe eingerichtet. Seit Einführung der 2G-Regel sei die Anzahl der Straftaten im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen im Bereich Lübeck in den letzten Wochen stark gestiegen, heißt es in der Pressemeldung. Deswegen richtet die Polizeidirektion Lübeck eine gesonderte Ermittlungsgruppe ein, um die Fallbearbeitung zu bündeln und Straftaten konsequent zu verfolgen.
Abschreckend auf Impfpassfälscher soll wohl eine gemeinsame Pressemeldung von Landespolizei und Apothekerkammer Schleswig-Holstein wirken. Danach arbeiten beide eng zusammen, die Präventionsstelle der Landespolizei habe den Apothekern Handlungsanweisungen und Prüfpunkte an die Hand gegeben. Der Impfpass werde von ihnen genauestens auf Fälschungsmerkmale untersucht, heißt es weiter. Und: „Jeder Fall wird durch die Apothekerinnen und Apotheker konsequent zur Anzeige gebracht.“ |
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