Gesundheitspolitik

E-Rezept zum 1. Januar, aber nicht im Regelbetrieb

Leistungserbringer fordern von der Gematik ausreichende Testphasen / Österreich: Erprobung mit 33.000 E-Rezepten

cha | Das E-Rezept kommt – doch die Frage ist wann. Bislang hält die Gematik an der verpflichtenden Einführung zum 1. Januar 2022 fest. Doch nun fordern die Leistungserbringer unter den Gematik-Gesellschaftern, die Anwendung des E-Rezeptes „erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen“ vorzusehen.

Der Blick über die Grenze nach Österreich zeigt, wie problemlos die Einführung des E-Rezepts vonstatten gehen kann. Dort soll die Einführung im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen sein. Von Juni bis September 2021 wurde das E-Rezept in Kärnten erprobt, teilgenommen haben 33 Arztpraxen sowie 13 Apotheken und es wurden 33.000 Rezepte ausgestellt. Der landesweite Roll-out ist bereits im Gang.

© Kai Felmy

Wie anders läuft es dagegen in Deutschland. „Für einen bundesweiten Roll-out (sollten) mindestens 1000 E-Rezepte ausgestellt und erfolgreich abgerechnet werden – aktuell sind es lediglich 42“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung u. a. der Kassenärzt­lichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer (BÄK) und des Deutschen Apotheker­verbands (DAV) vom vergangenen Mittwoch. Es sei daher zweifelhaft, ob alle Anwendungen uneingeschränkt funktionieren. „Fehlerhaft übermittelte E-Rezepte sind nicht nur eine Belastung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken, sie stellen insbesondere eine Gefährdung der Patientensicherheit dar“, heißt es weiter. Vor diesem Hintergrund sei der durch die Stimmmehrheit des Bundesgesundheitsministe­riums herbeigeführte Beschluss der Gematik-Gesellschafterversammlung, das E-Rezept ab dem 1. Dezember 2021 bundesweit in ausgewählten Pilotpraxen und -apotheken der Softwarehersteller zu testen, nicht sinnvoll. Zwar will man an der bundesweit verpflichtenden Einführung zum 1. Januar 2022 „für diejenigen, die dazu technisch in der Lage sind“, nicht rütteln. Doch es wird dringend an den Gesetzgeber appelliert, „die Anwendung des E-Rezeptes erst nach einer ausreichenden Test­phase und erwiesener Praxis­tauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen“.

Die Reaktion der Gematik ließ nicht lange auf sich warten. Noch am selben Nachmittag forderte sie per Pressemeldung, dass die nun bundesweite Testphase „von möglichst vielen Softwareanbietern und Krankenkassen aktiv genutzt werden“ sollte, um den flächendeckenden Start des E-Rezepts optimal vorzubereiten. Bisher hätten nur vier Praxisverwaltungssysteme und zwei Krankenkassen an der Testphase teilgenommen. Vor allem müsse nun mit Hochdruck am reibungslosen Prozess der Abrechnung zwischen den Abrechnungszentren, den Krankenkassen sowie deren technischen Dienstleistern gearbeitet werden.

Mit keinem Wort geht die Gematik in ihrer Pressemeldung darauf ein, dass bislang überhaupt nur vereinzelt E-Rezepte ausgestellt wurden. Was für die Leistungserbringer wenig sein mag, ist in ihren Augen womöglich schon ausreichend. |

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