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Gesundheitspolitik
Cannabis-Liberalisierung mit oder ohne Apotheken?
Ampel-Koalition könnte Kurswechsel im Umgang mit Rauschmitteln einläuten
eda | Das Ringen um Gemeinsamkeiten wird den möglichen Ampel-Koalitionären in mindestens einem Punkt wohl leicht fallen: SPD, Grüne und FDP sprechen sich in ihren Wahlprogrammen für eine Liberalisierung des Umgangs mit Cannabis aus. Während Grüne und FDP dabei einen sehr ähnlichen Kurs verfolgen, fassen die Sozialdemokraten zunächst eine kontrollierte Freigabe im Rahmen von Modellprojekten ins Auge. SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hatte Mitte Oktober gegenüber der „Rheinischen Post“ erklärt, dass er eine Festschreibung der Cannabis-Legalisierung im Koalitionsvertrag befürworte. So könnten Gesundheitsgefahren, die aus dem Schwarzmarkthandel resultieren minimiert werden. Offen bleibt jedoch, über welche Stellen und mit welchem Personal Cannabis an die Bevölkerung abgegeben werden könnte. Sollten dabei Apotheken eine Rolle spielen, hat die ABDA sich bereits intern mit einer reaktiven Sprachregelung gewappnet. Sie fürchtet einen „heilberuflichen Zielkonflikt“.
Sollte es demnächst zur Cannabis-Liberalisierung kommen, würden die Grünen die Abgabe gerne speziellen Fachgeschäften überlassen. Diese Ansicht teilt auch die FDP, wobei sich die Liberalen auch Apotheken vorstellen könnten. FDP-Chef Christian Lindner hatte diese Idee bereits im März 2020 gegenüber der DAZ geäußert und den Vorschlag vor rund einer Woche noch einmal wiederholt. Sollten dabei zunächst Modellprojekte nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten eine Rolle spielen, wäre es denkbar, dass die Apotheken hierbei tatsächlich eine bedeutende Rolle spielen könnten.
Unabhängig davon, wer und wie die Rauschmittelpolitik der nächsten Jahren entscheidend prägen wird: Die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis nimmt an Fahrt auf. Die ABDA hat sich dabei erfreulicherweise rechtzeitig positioniert, allerdings im Rahmen eines internen Schreibens mit einer reaktiven Sprachregelung mit vier Punkten. In dem Papier, das der Redaktion vorliegt, heißt es im ersten Punkt: „Ob Cannabis zu Genusszwecken legalisiert werden soll, ist eine Entscheidung, die Gesellschaft und Gesetzgeber treffen müssen.“ Bei der Frage des Vertriebsweges, seien auch die Apotheken in der Diskussion, heißt es weiter. Für Apothekerinnen und Apotheker stelle sich hier ein heilberuflicher Zielkonflikt. Einerseits gehörten Drogen zu Genusszwecken nicht in die Apotheke. Andererseits muss bei einer Legalisierung auch ein sicherer Vertriebsweg zur Verfügung stehen, der die Konsumentinnen und Konsumenten schützt. „Unter klaren Vorgaben“ sei die Abgabe in Apotheken „grundsätzlich denkbar“. Es bräuchte jedoch Abgaberegeln, die ein hohes Schutzniveau insbesondere für junge Menschen sicherstellen und im Apothekenalltag praktisch umsetzbar sind. Die Sprachregelung schließt ab mit der Perspektive, dass bei einer Legalisierung von Cannabis die Apothekerschaft gesprächsbereit sei und an einer Lösung mitarbeiten würde, „die den Besonderheiten von Cannabisprodukten unter Qualitäts- und Sicherheitsaspekten Rechnung trägt“. |
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