Gesundheitspolitik

Jetzt auch Impfzertifikate für Genesene

Die Voraussetzungen für die Ausstellung in der Apotheke sind geschaffen

ks | Bislang mussten Kunden, die nach ihrer Genesung von COVID-19 eine Impfdosis erhalten hatten und damit als immun gelten, vertröstet werden: Apotheken konnten für sie kein Impfzertifikat ausstellen. Doch seit vergangenem Freitag ist auch das möglich.

Spätestens als vergangene Woche klar wurde, dass Arztpraxen die Nachweise für Genesene ausstellen können, wurden die Apotheken ungeduldig. Dennoch hieß es noch am Mittwoch aus dem Bundesgesundheitsministerium, dass „apothekenseitig“ Anpassungen am Webportal notwendig seien, damit dies auch Apotheken möglich ist. Die ABDA äußerte sich auf Nachfragen der AZ, wann es so weit sei, gar nicht – sie hatte zuvor immer darauf verwiesen, dass das RKI technisch noch nicht so weit sei. Doch am vergangenen Donnerstag ließ die ABDA dann per Pressemitteilung wissen, dass ab Freitag die digitalen Zertifikate für Genesene in den Apotheken erhältlich seien: „Nachdem auf dem Server des Robert Koch-Instituts (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) binnen weniger Tage eine technische Lösung dafür umgesetzt.“

Drei Dokumente müssten Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten: den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung, z. B. in Form des gelben Impfbuchs.

Damit handelt es sich also um ein „Genesenenimpfzertifikat“. Für den Anspruch auf ein „einfaches“ Genesenenzertifikat muss laut Corona­virus-Testverordnung (und § 22 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz) nämlich keine Impfung nachgewiesen werden, sondern nur ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist. Diese Option besteht offenbar weiterhin nicht in der Apotheke.

„Wir haben über unser System in den Apotheken schon über 20 Millionen Impfzertifikate ausgestellt. Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infek­tion durchgemacht und deswegen anschließend nur eine Impfung erhalten haben, war das bisher technisch noch nicht möglich. Jetzt geht es und wir sind froh, dieser Patientengruppe ebenfalls ein Angebot machen zu können“, sagte der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich. Immerhin gebe es mehr als 3,7 Millionen Genesene im Land, von denen viele inzwischen geimpft seien.

6 Euro brutto pro Zertifikat

Doch was heißt das konkret für die Apotheke? Hierzu erklärte die ABDA am Donnerstag auf Nach­frage: „Sobald der Schalter für Genesenen-Impfung betätigt wurde, wird die Nummer der Dosis automatisch eingestellt und kann für die Ausstellung eines Impf­zertifikates für Genesene nicht geändert werden.“ Auch für dieses Impfzertifikat gibt es künftig 6 Euro brutto für die Apotheke.

Bürger, die eine ausstellende Apotheke suchen, finden diese nun ebenfalls über das Patientenportal www.mein-apothekenmanager. |

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