Gesundheitspolitik

Mehr Geld für die TI-Anbindung

HBA für Angestellte bezahlt

jb | Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) müssen die Apotheken aufrüsten. Die meisten haben das wohl mittlerweile getan. Sie brauchen Hardware, einen Konnektor und Kartenleseterminals sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) und eine Institutionenkarte (SMC-B).

Umsonst gibt es das alles nicht. Daher haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband vor knapp einem Jahr auf eine Finanzierungsvereinbarung geeinigt. Diese wurde allerdings in vielen Punkten kritisiert. Einer der großen Kritikpunkte an den bisher vereinbarten Erstattungspauschalen war, dass nur für den HBA der Inhaber eine Refinanzierung vorgesehen war. Dass im Alltag auch angestellte Approbierte, zum Beispiel zum Abzeichnen von E-Rezepten, einen HBA benötigen könnten, schienen die Verantwortlichen nicht mitgedacht zu haben. Doch unter anderem an dieser Stelle haben DAV und GKV-Spitzenverband nun nachgebessert. Die Neuerungen treten rückwirkend zum 1. April 2021 in Kraft.

Laut der Änderungsvereinbarung zur Tl-Vereinbarung können Apothekeninhaber für Apotheker und Pharmazieingenieure, die am Stichtag 1. Juli 2021 bei ihnen angestellt sind, eine Refinanzierung der elektronischen HBA beantragen. Wird die TI nach dem 1. Juli in Betrieb genommen, gilt das Datum der Inbetriebnahme als Stichtag.

Pro HBA sollen einmalig 449 Euro ausgezahlt werden, das entspricht den Kosten für fünf Jahre. Die angestellten Apotheker und Pharmazieingenieure müssen per Selbsterklärung zusichern, dass sie die Pauschale nur einmal in Anspruch nehmen. Für Angestelltenverhältnisse, die erst nach dem Stichtag beginnen, kann die Pauschale allerdings nur beantragt werden, wenn es sich um Berufsanfänger handelt. Gefördert wird aber mit derselben Summe. Die Anträge können ab Juli 2021 über das NNF-Portal gestellt werden.

562 Euro für das E-Rezept-Update

Außerdem kann ab 1. Juli über das NNF-Portal ein einmaliger Zuschuss von insgesamt 562 Euro beantragt werden, wenn das Konnektor-Update auf PTV-4-Funk­tionalität, das für E-Rezept und elektronische Patientenakte erforderlich ist, durchgeführt wurde. Ab dem Quartal nach Antrags­stellung gibt es zudem eine höhere Betriebskostenpauschale von 214,54 Euro statt vorher 210 Euro pro Quartal.

Höhere Pauschalen für notwendige Komponenten

Weiter wurden höhere Pauschalen für die zur Inbetriebnahme der TI benötigten Komponenten vereinbart – für Apotheken, die bereits im zweiten Quartal an die TI angeschlossen waren, rückwirkend. Die Höhe war nämlich ein weiterer Kritikpunkt bei der ursprünglichen Vereinbarung. So wurde die Erstausstattungspauschale von 3032 Euro auf 3197 Euro erhöht. Außerdem gibt es für die Kartenterminals 500 statt 450 Euro. Apothekeninhaber, deren Apo­theke an die zentrale TI angeschlossen ist und die mindestens im Juli 2021 noch aktiv sind, erhalten zusätzlich einen Zuschuss von 150 Euro für Handscanner. Hier war bisher nichts vorgesehen. Die Vereinbarungen gelten übrigens nur für inländische öffentliche Apotheken einschließlich ihrer Filialapotheken.

Automatische Nachbearbeitung von gestellten Anträgen

Laut einer Mitteilung des NNF werden bereits gestellte und/oder beschiedene Inbetriebnahmeanträge automatisch nachbearbeitet und nachbeschieden. Hier sei keine zusätzliche Aktivität der Apotheken erforderlich, heißt es.

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren, spätestens ein Jahr vor Ablauf muss neu verhandelt werden – möglicherweise aber auch schon früher, zum Beispiel wenn sich die Marktpreise oder andere Dinge signifikant ändern. |

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