Gesundheitspolitik

COVID-19-Impfzertifikate – was erwartet die Apotheken?

Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen / BMG legt neue Impfverordnung vor

ks | Die EU-Zertifikate für gegen COVID-19 geimpfte, von der Erkrankung genesene sowie auf SARS-CoV-2 getestete Personen sollen kommen. Wann genau, ist noch unklar. Dagegen verspricht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis spätestens Ende Juni eine nationale digitale Lösung; daneben sollen die gelben Impf­pässe ausdrücklich gültig bleiben.

Der Bundestag hat nun die Weichen für die digitalen Zertifikate gestellt. Apotheken sind u. a. bei ihrer (nachträglichen) Ausstellung gefragt. Diese neue Aufgabe soll auch vergütet werden. Vergangene Woche legte das BMG den Referentenentwurf für eine überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung vor, die eine Honorierung von 18 Euro für die Erstausstellung eines Impfzertifikats vorsieht. Für Genesenen-Zertifikate gibt es aber keine entsprechende Regelung. Zugleich ist eine neue Staffel-Vergütung für die Belieferung von Betriebsärzten mit COVID-19-Impfstoffen vorgesehen. Nach Einholung der Stellungnahmen kann das BMG nochmals schleifen – in Kraft treten soll die Verordnung am 7. Juni.

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