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Das BfArM könnte anrufen

Kontaktaufnahme wegen Securpharm-Fehlalarmen

dm/ral | Wie aus einer Mitteilung der ABDA hervorgeht, sollen in den kommenden Wochen Fehlalarme im Fälschungsschutzsystem Securpharm verstärkt aussortiert werden. Dabei werde die Securpharm-Geschäftsstelle das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ab der kommenden Woche verstärkt unterstützen. Im Zuge dessen sei zu erwarten, dass das BfArM vermehrt auch einzelne Apotheken kontaktieren wird.

Sollte nicht so sein, ist aber so: Wenn der Securpharm-Scan in der Apotheke einen Alarm auslöst, steckt meist ein Fehler dahinter. Erst kürzlich haben ABDA und die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) darüber informiert. Jetzt will sich das BfArM einschalten. „Aufsichtsbehörden haben generell ein Recht darauf, Informationen zu Alarmen im Securpharm-System zu erhalten, sie nachzuverfolgen und involvierte Stellen anzusprechen“, heißt es in der Mitteilung der ABDA zur Erklärung. Derzeit erhielten die Behörden die Alarminformationen auf Anfrage bei der Geschäftsstelle von Securpharm. Perspektivisch sollen das BfArM und die anderen zuständigen Aufsichtsbehörden aber auch über einen eigenen Zugang direkt auf die Daten zugreifen können. Sobald die Möglichkeit dazu besteht, würden die Apotheken darüber informiert.

Die ABDA betont, dass jede einzelne Apotheke dazu beitragen kann, die Fehlerrate zu minimieren. In den meisten Fällen ließen sich die Fehlermeldungen auf zwei Ursachen zurückführen: Entweder haben die Apotheken versehentlich doppelt ausgebucht oder es gibt ein Problem mit dem Scanner. Deshalb sollten Apotheken eine Packung stets verifizieren, bevor diese ausgebucht wird. Und wer herausfinden will, ob sein Scanner hinter den Fehlalarmen steckt, der sollte den Scannertest der NGDA machen. |

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