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ZL-Hygienemonitoring

Mikrobiologische Umgebungs­kontrolle im Apothekenlabor oder in Blisterräumen – Termine nach der Sommerpause

 

Das ZL-Hygienemonitoring stellt eine Kontrolle der Personal- und Raum­hygiene mittels Abklatschplatten dar. Dabei handelt es sich um Untersuchungen zur Personal- und Raumhygiene für den Bereich der nicht-sterilen Arzneimittelherstellung in Apotheken. Es kann sowohl das Rezepturlabor als auch der Blisterraum hinsichtlich der Keimbelastung überprüft werden.

Eine Beurteilung der Effektivität der in der Apotheke festgelegten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist oft nicht ohne Weiteres möglich, da die mikrobielle Belastung von Oberflächen nicht visuell überprüft werden kann. Durch Andrücken der Abklatschplatten auf die zu untersuchende Fläche werden Proben gewonnen. Neben dem Abklatsch von Händen und Kittel zur Einschätzung der Personalhygiene wird die Keim­belastung verschiedener relevanter Oberflächen getestet. Zusätzlich zur Oberflächenprüfung ist optional eine Luftkeimsammlung mittels sogenannter Sedimentationsplatten möglich. Der Umfang kann von der Apotheke selbst festgelegt werden.

Jede Apotheke erhält vor ihrem gewählten Teilnahmezeitpunkt zwölf Abklatschplatten und eine ausführ­liche Gebrauchsanweisung. Die Probenahme erfolgt durch die Apothekenmitarbeiter selbst durch das An­drücken dieser Platten auf die zu prüfenden Flächen. Die eingesetzten Abklatschplatten enthalten ein universelles Nährmedium wie Casein-Sojamehl-Pepton, das zur Anzüchtung von anspruchsvollen Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen geeignet ist und dadurch den meisten Umgebungskeimen ein gutes Wachstum ermöglicht.

Überprüft werden folgende Probennahmestellen:

Keimbelastung im Rezepturlabor

  • Hände
  • Kittel
  • Arbeitsfläche
  • Waage
  • Regal/Wand
  • Boden (nicht zertifikatsrelevant)

Optional:

Luftkeimsammlung (Keimstatus der Raumluft) Blisterraum

  • Hände
  • Kittel
  • Arbeitsfläche/Entblisterung
  • Blisterautomat/Tray
  • Regal/Medikamentenlager
  • Boden

Optional:

Luftkeimsammlung (Keimstatus der Raumluft)

Um ein realistisches Ergebnis zu erhalten, sollte das Rezepturlabor zur Probenahme genau so vorbereitet werden, wie es unter Routinebedingungen vor der ersten Arzneimittelherstellung eines Tages in der Apotheke erfolgt.

Die Platten werden dann von einem Kurierdienst in der Apotheke abgeholt und über Nacht in das ZL gebracht. Dort werden sie unter kontrollierten Bedingungen bebrütet und das beobachtete Keimwachstum ausgewertet. Zur Auswertung werden alle sichtbaren koloniebildenden Einheiten (KBE) pro Platte gezählt.

Mit der Ergebnismitteilung nach ca. sechs Wochen erhalten die Apotheken ein Ergebnisprotokoll mit individuellen Verbesserungsvorschlägen und ggf. ein Zertifikat.

Interessierte Apotheken können sich online (www.zentrallabor.com) oder mit dem Anmeldeformular per Telefax anmelden. Apotheken, die sich online anmelden oder ein Abonnement abschließen, erhalten 5% Rabatt.

Hygienemonitoring im Jahr 2020

August 2020, verlängerter Anmeldeschluss: 31.07.2020

September 2020, Anmeldeschluss: 15.08.2020

Oktober 2020, Anmeldeschluss: 15.09.2020

November 2020, Anmeldeschluss: 15.10.2020

Teilnahmegebühren:

Die Kosten für das Hygienemonitoring betragen 220,- Euro zzgl. MwSt.

Die Kosten für die optionale Einsendung weiterer Abklatschplatten mit abweichender Probenahmestelle betragen pro zusätzlicher Abklatschplatte 17,50 Euro zzgl. MwSt. Die Kosten für die optionale Überprüfung der Raumluft betragen 17,50 Euro pro Sedimentationsplatte zzgl. MwSt.

Teilnehmer an zwei weiteren Ring­versuchen (Blut, Rezeptur oder Hygienemonitoring) im gleichen Jahr erhalten für das Hygienemonitoring 10 Prozent Kombi-Rabatt und zahlen nur 198,- Euro zzgl. MwSt.

Informationen:

Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, 
Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn
Fax (0 61 96) 9 37-8 15, 
E-Mail: ringversuche@zentrallabor.com
www.zentrallabor.com
 

Hessen

HAV-Jahreshauptversammlung 2020

Gemäß § 11 der Satzung des Hessischen Apothekerverbandes berufe ich hiermit die ordentliche Haupt­versammlung ein für Donnerstag, den 3. September 2020, 11.00 Uhr, Clubhaus Germania, Spiegelsaal, Schaumainkai 65 in 60596 Frankfurt am Main

Vorläufige Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung sowie der Beschlussfähigkeit

TOP 2 Jahres- und Rechnungs­prüfungsbericht 2019

  • Bericht des Vorstands und der Geschäftsführung
  • Bericht des Wirtschaftsprüfers
  • Bericht der Rechnungsprüfer

TOP 3 Entlastung des Vorstands

TOP 4 Etat 2021 und Beitragsfest­setzung

TOP 5 Wahl der Rechnungsprüfer

TOP 6 Anträge, Aussprache und Berichte zu aktuellen Themen

  • Projekt MORE
  • Telematik-Infrastruktur
  • Modellvorhaben „Grippeschutzimpfungen in Apotheken“

TOP 7 Verschiedenes

Gemäß § 13 der Satzung können Anträge zur Tagesordnung vom Vorstand jederzeit von den Vorstandsmitgliedern, jedem Delegierten oder zehn Mitgliedern, 24 Tage vorher mit schriftlicher Begründung eingereicht werden. Über Behandlung von An­trägen, die von weniger als zehn Mitgliedern gestellt sind, entscheidet der Vorstand im Hinblick auf Wichtigkeit und Zahl der bereits auf der Tages­ordnung stehenden Fragen. Über die Behandlung nicht frist- und ordnungsgemäß eingereichter Anträge ent­scheidet die Hauptversammlung.

Die Jahreshauptversammlung ist berufsöffentlich. Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich schriftlich (aktuell insbesondere wegen der Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen aufgrund von COVID-19) bei der Geschäftsstelle des HAV, Strahlenbergerstraße 112 in 63067 Offenbach, Karola Ochs, an­zumelden.

Holger Seyfarth, Vorsitzender Hessischer Apothekerverband e. V.

Saarland

Begleitende Unterrichtsveranstaltungen Herbst 2020

Der zweite Block des begleitenden Unterrichts für Pharmaziepraktikanten findet in diesem Jahr in der Zeit vom 31. August bis 11. September 2020 als Online-Live-Seminar statt. Der Unterricht beginnt am Montag, dem 31. August 2020, um 9.00 Uhr. Pharmaziepraktikanten, die zum ersten Mal an diesen Veranstaltungen teilnehmen wollen, werden gebeten, sich schriftlich bei der Geschäftsstelle der Apothekerkammer des Saarlandes, Zähringerstraße 5, 66119 Saarbrücken, anzumelden.

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