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Kein Interesse am Modellprojekt?
Kammern Brandenburg und Thüringen gegen Grippeschutzimpfungen in Apotheken
Die Grippeschutzimpfung in Apotheken im Rahmen der Modellvorhaben nach § 132j SGB V steht vielerorts in den Startlöchern: in den vergangenen Monaten änderten fast alle Landesapothekerkammern ihre Berufsordnungen oder beantragten solche Änderungen. In mehreren Bundesländern werden derzeit Verträge zwischen Verbänden und Krankenkassen ausgehandelt.
Der Apothekerverband Nordrhein und die AOK Rheinland/Hamburg gaben am 9. Juli 2020 bekannt, dass der erste Modellvertrag zwischen diesen Parteien geschlossen werden konnte (siehe Seite 12). Wie zu erwarten war, blieb eine prompte Kritik der Ärzteschaft nicht aus: In einer Pressemitteilung vom 10. Juli äußerte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein Rudolf Henke Bedenken, ob auch Apotheker bezüglich Impfanamnese, Ausschluss akuter Erkrankungen und zur Aufklärung qualifiziert seien. Henke, Arzt und Bundestagsabgeordneter der CDU, erklärte bei der Verabschiedung des Masernschutzgesetzes im November 2019, dass bei den Modellprojekten abzuwarten sei, ob Chancen oder Risiken bei der Grippeschutzimpfung in Apotheken überwiegen.
Auch die Meinungen der Apotheker sind gespalten. Nicht in allen Bundesländern tritt man Grippeschutzimpfungen in Apotheken mit Begeisterung entgegen.
Resolution in Brandenburg kritisiert Pilotprojekte
Im November 2019 unterzeichnete die Landesapothekerkammer Brandenburg gemeinsam mit der Landesärztekammer eine Resolution gegen impfende Apotheker, die weiterhin Bestand hat. In dieser sehen die Standesvertretungen des Bundeslandes einen Grenzübertritt der medizinischen Kompetenzen und eine Verschlechterung für den Verbraucherschutz durch die Modellvorhaben:
„Im Sinne des Patientenschutzes müssen Impfungen […] da stattfinden, wo eine ärztliche Überwachung und notfalls auch Behandlung gewährleistet ist. Auf der anderen Seite ist die Beratung zu Arzneimitteln bei der Abgabe – unabhängig von Verordnung oder Selbstmedikation – Aufgabe der Apotheker. […] Es liegt nicht im Interesse des jeweiligen Berufsstandes, die Profession des jeweils anderen auszuüben.“
Gegenüber der DAZ verweist die Apothekerkammer Brandenburg außerdem auf die vergleichsweise hohe Influenza-Impfquote bei über 60-Jährigen in Brandenburg. In der Grippesaison 2018/19 lag die Quote mit 60 Prozent weit über dem Bundesdurchschnitt von 35 Prozent (Impfquoten bei Erwachsenen in Deutschland. Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch-Instituts 2019;44:459).
Berufsordnung in Brandenburg steht nicht im Weg
Laut Olaf Behrendt, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Brandenburg, besteht vonseiten der Apothekerschaft in diesem Bundesland bisher kein Interesse, an solchen Modellvorhaben teilzunehmen. Man habe aktuell ein gut funktionierendes System mit Hausärzten, die eine hohe Impfquote garantieren. Sollten dennoch Apotheker Interesse am Impfen äußern, wäre es Aufgabe des Apothekerverbandes Brandenburg, Gespräche mit den Krankenkassen zu organisieren, so Behrendt. Anders als in anderen Bundesländern muss die Berufsordnung in Brandenburg nicht geändert werden, damit Apotheker impfen könnten.
Alte Berufsordnung bleibt in Thüringen bestehen
Eine andere Situation ergibt sich in Thüringen. Auch hier wurde das Thema bei der letzten Kammerversammlung im November 2019 intensiv diskutiert. Ohne Zustimmung der Thüringer Ärzteschaft lehnten die Delegierten das Impfen in der Apotheke ab. Nach derzeitigem Stand würde sich die Mehrheit der Delegierten aus grundsätzlichen Erwägungen nicht an derartigen Pilotprojekten beteiligen.
Thüringen: Impfen wäre Verstoß gegen Berufspflichten
Die Berufsordnung wurde daher nicht angepasst. Thüringen ist somit das einzige Bundesland, wo die Teilhabe an möglichen Modellprojekten mit einem Verstoß gegen die Berufspflichten des Apothekers einhergehen würde. Laut Ronald Schreiber, Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen, hat auch das bundeseinheitliche Curriculum der ABDA und das Bekanntwerden des ersten Vertrages in Nordrhein nichts an dieser Haltung geändert. Die Entscheidung der letzten Kammerversammlung sei jedoch nicht in Stein gemeißelt: bei der nächsten Kammerversammlung im November 2020 könne diese Frage erneut diskutiert werden. |
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