DAZ aktuell

Kein Medizinprodukt

Auf die Präsentation kommt es an

ks | Bereits Ende Januar 2019 hat Sanofi den Vertrieb seines Hustensafts „Mucosolvan Complete Phyto“ gestoppt. Grund war eine einstweilige Verfügung. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main diesen Vertriebsstopp bestätigt (Urteil vom 22.05.2020, Az. 6 U 23/20).

Knackpunkt ist der Status des Hustensafts als Medizinprodukt – ein Novum in der Mucosolvan-Produktfamilie. Dabei enthielt Mucosolvan Complete Phyto die zwei monographierten Arzneipflanzen Spitzwegerich und Thymian.

Ein Wettbewerbsverband wandte ein, diese Wirkstoffe würden seit jeher gegen Husten eingesetzt. Ihre pharmakologische Wirkung sei unbestritten. Er monierte zudem, dass Sanofi unter identischer Dachmarke auch als Arzneimittel zugelassene Hustensäfte vermarkte. Der Verband beantragte eine einstweilige Verfügung, die Sanofi den Vertrieb des Safts als Medizinprodukt untersagte. Das Landgericht erließ diese Anfang Januar 2019. Sanofi nahm das Produkt daraufhin zwar außer Vertrieb, setzte sich aber gegen die Entscheidung zur Wehr. Ende 2019 bestätigte das Landgericht die Eilentscheidung jedoch. Und nun folgte auch das OLG: Sanofi habe nicht nachgewiesen, dass der Vertrieb des Hustensaftes als Medizinprodukt von einer behördlichen Erlaubnis gedeckt sei. Der vorgelegte Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sei teilweise geschwärzt. Die maßgeblichen Passagen zur Beurteilung der Reichweite des Bescheids, insbesondere des Vorliegens eines sog. Präsentationsarzneimittels, seien nicht lesbar gewesen. Wegen der Aufmachung des Hustensafts sei aber davon auszugehen, dass ein Präsentationsarzneimittel vorliege. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht nun noch aus. |

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