DAZ aktuell

Vorrang für Apothekenreform

Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)

Foto: ABDA

Friedemann Schmidt

Was für das vorige Jahr gilt, wird auch dieses Jahr prägen: 2019 war ein dynamisches, aber auch ein schwieriges Jahr. Den Heilberufen hat es die Grenzen ihrer Gestaltungsfähigkeit aufgezeigt – durch eine handlungsmächtige Gesundheitspolitik, die in Versorgungsstrukturen aktiv eingreift und dabei die Gesundheitsberufe in ihren traditionellen Rollen infrage stellt. ­Neben vielen, auch für Apotheken ­relevanten Gesetzen mit Akronymen wie GSAV, TSVG oder DVG trat die wichtige Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung in Kraft, die den Botendienst stärkt sowie den Nacht- und Notdienst und die Betäubungsmitteldokumentation jeweils besser bezuschusst.

Der entscheidende Teil des Apothekenreformpakets muss nun unbedingt folgen. Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wartet seit einem halben Jahr auf eine Einschätzung der neuen Europäischen Kommission in Brüssel. Dabei müssen die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2016 zur Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Medikamenten dringend legislativ geheilt werden. Im VOASG geht es aber auch darum, pharmazeutische Dienst­leis­tungen für eine bessere Patientenversorgung einzuführen und fragwürdige Geschäftsmodelle bei der Einführung des E-Rezeptes, wie dessen Makeln, zu verhindern. Die Apotheken vor Ort treiben beide Vorhaben voran, weil nur so ihre eigene Zukunftssicherung gelingt. Das muss auch die Politik sehen und unterstützen. |

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