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PTA-Reform passiert Bundesrat

Kein Vermittlungsausschuss – Plenum begnügt sich mit begleitender Entschließung

BERLIN (ks) | In seiner letzten Sitzung des Jahres 2019 hat der Bundesrat der PTA-Reform zugestimmt. Obwohl sowohl der Gesundheits- als auch der Kulturausschuss der Länderkammer zuvor empfohlen hatten, zu dem zustimmungsbedürftigen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, entschied sich das Plenum dagegen. Allerdings fasste es eine begleitende Entschließung, die zeigt, dass die Länder nach wie vor Änderungsbedarf sehen. Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßte das Einlenken.

Die Reform soll das PTA-Berufsbild modernisieren und die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag anpassen. Dafür wird ein ganz neues Gesetz geschaffen: das PTA-Berufsgesetz (PTAG). Zudem wird die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aufgefrischt und die Apothekenbetriebsordnung an einigen Stellen geändert. Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz. Deshalb wird etwa die Arzneimittelkunde während der Ausbildung ausgeweitet. Zudem sollen erfahrene PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung im Apothekenbetrieb übernehmen können. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die PTA-Azubis während der praktischen Ausbildung eine Vergütung erhalten, deren Höhe im Ausbildungsvertrag bestimmt wird.

Änderungen sollen Anfang 2023 wirksam werden

Obwohl die Länder in ihrer ersten Stellungnahme zahlreiche Änderungen gefordert hatten, hatte der Bundestag den Regierungsentwurf nur an wenigen Stellen nachgebessert. Unter anderem haben sich die Parlamentarier bereit erklärt, die Reform erst zum 1. Januar 2023 statt schon 2021 wirksam werden zu lassen. Ein besonderer Knackpunkt während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens, bei dem sich am Ende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durchgesetzt hat, war die Ausbildungsdauer. Hier gab es einen tiefen Graben zwischen jenen, die die neuen, modernisierten Ausbildungsinhalte in einer um ein halbes Jahr längeren Schulzeit unterbringen wollten (Adexa, BVpta, sowie die Länder in ihrer ersten Stellungnahme) und jenen, die den Status quo beibehalten wollten (ABDA, DPhG). Nun bleibt es also bei einer zweijährigen Ausbildung in der Schule und einem halben Jahr in der Apotheke.

Kompetenzerweiterung im Blick behalten

In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat allerdings deutlich, dass er trotz seinem Ja zur Reform weiterhin Änderungsbedarf sieht. So bleibt er dabei, dass das Schulgeld abgeschafft werden müsse. Kritik üben die Länder auch an der vorgenommenen Kompetenzerweiterung von PTA. Zwar sei diese grundsätzlich notwendig. Die mit dem Gesetz beschlossenen Ausbildungsbedingungen seien jedoch nicht geeignet, um den angehenden PTA tatsächlich auch die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln. Die Bundesregierung solle die entsprechenden Regelungen deshalb vor Inkrafttreten des Gesetzes 2023 noch einmal überprüfen. Außerdem fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Ausbildungsver­gütung der PTA an die der anderen Gesundheitsfachberufe anzupassen, in denen sie durchgängig gezahlt wird. Diese Entschließung geht nun an die Bundesregierung, die frei entscheiden kann, ob sie die Anliegen aufgreift.

BAK erleichtert, BVpta gibt noch nicht auf

BAK-Vizepräsident Thomas Benkert zeigte sich erfreut: „Das Einlenken des Bundesrats begrüßen wir ausdrücklich. Hier hat die Stimme der Vernunft gesiegt, denn viele Positionen wären nicht praxistauglich gewesen.“ Nicht nur, dass die Ausbildungsdauer unangetastet bleibt, gefällt der BAK. Auch eine Regelung zur Qualifikation der Lehrkräfte findet ihre Unterstützung. Benkert hierzu: „An PTA-Schulen sollten auch in Zukunft Apotheker unterrichten können, ohne zwingend neben ihrem Pharmaziestudium ein zweites Lehramtsstudium absolviert haben zu müssen. Eine pädagogische Weiterbildung reicht unserer Erfahrung nach aus, damit Apotheker an PTA-Schulen unterrichten können. Würden die Hürden weiter erhöht, würde das zu personellen Engpässen an den PTA-Schulen führen.“ Was die Finanzierung der PTA-Schulen betrifft, so unterstützt die BAK eigenen Angaben zufolge einen gemeinschaftlichen Ausbildungsfonds – allerdings ohne Zusatzbelastung der Apotheken. Dies sollte in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter konkre­tisiert werden.

Der Bundesverband PTA (BVpta) bedauert hingegen, dass er sich trotz aller Bemühungen in der Landespolitik nicht mit seiner Forderung nach einer längeren Ausbildung durchsetzen konnte. Doch zumindest habe diese Arbeit dazu geführt, dass die Länderkammer die genannte Entschließung verabschiedet hat. „Auch wenn uns die Anrufung des Vermittlungsausschusses deutlich lieber gewesen wäre, erkennen wir doch, dass wir die Länder in der Frage der PTA-Ausbildung und der Kompetenzen für unsere Berufsangehörigen voll auf unserer Seite haben“, so die Leiterin der BVpta-Novellierungsgruppe Sabine Pfeiffer. |

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