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Bundesrat lässt DVG passieren
Apotheken müssen sich bis 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anschließen
Das DVG soll vor allem den Zugang zu digitalen Innovationen in der Regelversorgung und an die TI verbessern. Es verpflichtet Apotheken, sich bis Ende September an die TI anzuschließen. Krankenhäuser müssen dies bis 1. Januar 2021 erledigt haben. Dies ist Voraussetzung, damit digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte und das E-Rezept verwirklicht werden können. Ärzte unterliegen der Anschlusspflicht bereits seit 1. Januar 2019. Sie müssen schon jetzt eine Honorarkürzung in Kauf nehmen, wenn sie noch nicht angebunden sind. Bislang liegt diese beim einem Prozent, mit dem DVG werden es ab dem 1. März 2020 2,5 Prozent des Honorars. Für Apotheker sind solche Sanktionen nicht vorgesehen.
Zudem wird mit dem DVG das E-Rezept für Heil- und Hilfsmittel sowie für die häusliche Krankenpflege eingeführt. Und: GKV-Versicherte bekommen einen Leistungsanspruch auf Gesundheits-Apps. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird die Aufgabe übertragen, ein amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen zu führen und auf Antrag der Hersteller über die Aufnahme zu entscheiden.
Erleichterungen gibt es für Ärzte bei der Videosprechstunde: Über entsprechende Angebote dürfen sie künftig auf ihrer Webseite informieren. Darüber hinaus bestimmt das Gesetz, dass Gesundheitsdaten pseudonymisiert zu Forschungszwecken an den GKV-Spitzenverband übermittelt werden. Weiterhin wird der Innovationsfonds um fünf Jahre verlängert und mit weiteren 200 Mio. Euro jährlich ausgestattet.
Der Bundesrat hat zu dem Gesetz auch eine Entschließung gefasst. Darin bittet er die Bundesregierung, die Länder am Verfahren des Innovationsausschusses zu beteiligen. So könnten die regionalen Versorgungsstrukturen besser berücksichtigt werden.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. |
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