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Nordrhein: Nachberufung in die Kammerversammlung
Apotheker Marc Remmel, der an Nr. 7 im Wahlvorschlag 1 „Initiative Nordrhein Bonn“ des Wahlkreises Köln aufgeführt ist, hat mit Schreiben vom 5. August 2019 die Annahme der Berufung in die XVII. Kammerversammlung abgelehnt. Gemäß § 22 Abs. 3 der Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern vom 20. September 2013 (GV. NRW. 2013 S. 577) tritt an die Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes die nächstfolgende Bewerbung desselben Wahlvorschlages. Demnach waren die Apotheker Norbert Tenten, Regina Wahl, Sabine Nöthel, Marita Schellenberg, Fatemeh Aghai und Dr. Gerd-Peter Wojtovicz an der Reihe. Diese haben die Nachberufung nicht angenommen.
Aus diesem Anlass wird nunmehr Apotheker Horst Beresheim im Nachrückwege Mitglied der Kammerversammlung. Apotheker Horst Beresheim hat die Nachberufung angenommen.
Prof. Dr. Herbert Limpens, Hauptwahlleiter
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