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DAZ aktuell
Das Leid ist der Regierung egal
Helling-Plahr zu Suizid-BtM
129 Anträge auf Erlaubniserteilung zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung gingen beim BfArM ein, seit das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 entschieden hat, dass schwer und unheilbar Kranken eine solche Erlaubnis im Einzelfall nicht versagt werden dürfe. Doch kein einziger Antrag hatte bislang Erfolg. Der FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr fehlt dafür jegliches Verständnis. In einer Kleinen Anfrage hat sie Auskunft über den derzeitigen Sachstand gefordert. Unter anderem will sie wissen, was die Bundesregierung tun will, falls das Bundesverfassungsgericht den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB stattgibt. Hier wurde die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt und damit für Verunsicherung gesorgt. Laut Helling-Plahr wird im Oktober eine Entscheidung erwartet. Die Antwort des BMG auf die Anfrage fiel wenig konkret aus: Man werde „das Urteil prüfen, sobald es vorliege“. Helling-Plahr ist enttäuscht: „Leider hat meine aktuelle Anfrage das gleiche Ergebnis zutage gefördert wie vergangene Initiativen von mir: Das Leid der Betroffenen ist der Bundesregierung weiterhin reichlich egal.“ |
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