DAZ aktuell

Noch keine Antwort für das OLG München

Bundesregierung noch uneins über Reaktion auf amtliches Auskunftsersuchen

BERLIN (ks) | Das Oberlandesgericht (OLG) München wartet seit geraumer Zeit vergeblich auf eine Auskunft der Bundesregierung, in­wieweit die Rx-Preisbindung zur Sicherstellung einer hochwertigen Arzneimittelversorgung beiträgt. Nun hat die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche im BMG nachgehakt, wo die Antwort bleibt.

Seit 2014 ist am OLG München ein Rx-Boni-Verfahren des Bayerischen Apothekerverbands gegen die frühere niederländische Versandapotheke Wellsana Pharma anhängig, die mittlerweile in DocMorris aufgegangen ist und als Tanimis Pharma C. V. firmiert. Das Landgericht München hatte den Versender vor dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung zur Unterlassung ver­urteilt. Die anschließende Berufung war nach der Anrufung des EuGH ausgesetzt worden. Als es im Februar 2018 in München endlich weiterging, erließ das OLG einen Beweisbeschluss, der zeigt, dass sich die Richter nicht so einfach mit dem Luxemburger Urteil abfinden wollen. Der Senat bat die Bundesregierung nämlich um Auskunft, „ob und ggfls. welche tatsächlichen Umstände die Annahme rechtfertigen, die nationalen Regelungen des Arzneimittelpreisrechts, wonach für verschreibungspflichtige Arzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festzusetzen sind, seien zur Gewährleistung einer flächendeckenden, sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erforderlich“. Gäbe die Regierung hierauf eine handfeste Antwort, könnte dies eine Steilvorlage für einen erneuten Anlauf beim EuGH sein. Schließlich hatte man dort vor allem die Nachweise für diesen Zusammenhang vermisst.

Doch das BMG hat bis heute nicht geantwortet. Nun hat Schulz-Asche schriftlich nachgefragt, wie und wann die Bundesregierung auf das OLG München reagieren werde. Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss fällt knapp aus: „Die Bundesregierung behält sich die Abgabe einer amtlichen Auskunft im Verfahren vor dem Oberlandesgericht München vor. Innerhalb der Bundesregierung ist der Abstimmungsprozess über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Abgabe einer amtlichen Auskunft noch nicht abgeschlossen.“

Beim OLG selbst ist man noch zuversichtlich: Eine Gerichtssprecherin erklärte auf Anfrage, der Senat rechne damit, dass die Antwort der Regierung noch in diesem Jahr erfolgen wird. |

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