DAZ aktuell

Eine „wirtschaftlich sinnvolle Alternative“

Bundeskartellamt befürwortet Versandapotheken

bro/ral | In der jüngeren Zeit gab es einige Übernahmen bei Versandapotheken. Vor allem die EU-Versender DocMorris und Shop Apotheke profitieren davon. 2018 übernahm DocMorris unter anderem das Versandgeschäft des deutschen Versenders Apo-Rot. Das Bundeskartellamt gab damals grünes Licht – und steht nach wie vor zu der Entscheidung. In einem Tätigkeitsbericht gegenüber der Bundesregierung erklärt die Behörde, dass sie bei der Konsolidierung im Versandapothekenmarkt derzeit keine Probleme sieht. Versandapotheken seien eine „wirtschaftlich sinnvolle Alternative“ zu stationären Apotheken.

Als niederländische Kapitalgesellschaft darf DocMorris hierzulande weder eine Apotheke eröffnen noch übernehmen. Und doch ist es insbesondere in den vergangenen beiden Jahren vermehrt dazu gekommen, dass der EU-Versender auf dem deutschen Versandapothekenmarkt zugreift. Eine dieser Übernahmen war die „Kooperation“ mit der Hamburger „Apotheke am Rothenbaum“ (Apo-Rot). DocMorris betreibt seit Ende 2018 den Onlineversand von Apo-Rot von Heerlen aus. Die Übernahme wurde im vergangenen Jahr auch vom Bundeskartellamt untersucht, im September 2018 dann aber freigegeben. Schon damals wies die Behörde darauf hin, dass die Marktanteile der Versender am Rx-Geschäft bei nur rund 1,3 Prozent liegen. DocMorris und Apo-Rot hätten nach dem Zusammenschluss „unter ein Prozent“ am Rx-Markt und gemeinsam unter fünf Prozent am Umsatzvolumen im gesamten OTC-Markt. In seinem Tätigkeitsbericht an die Bundesregierung aus den Jahren 2017 und 2018 erinnert das Bundeskartellamt nun nochmals an seine Untersuchung und stellt klar, dass man bei der Konsolidierung im Versandapothekenmarkt derzeit keine Probleme sehe. Denn: „Es zeigte sich, dass der Versandhandel nach dem sogenannten Bedarfsmarktkonzept und nach dem tatsächlichen Verbraucherverhalten aus Sicht der Nachfrager zumindest für Fertigarzneimittel eine wirtschaftlich sinnvolle Bezugsalternative zu den stationären Apotheken darstellt“ und weiter: „Auch bei kleinstmöglicher Marktabgrenzung auf Ebene einzelner Postleitzahlengebiete erwies sich die gemeinsame Marktposition der Parteien als wettbewerblich un­bedenklich.“ |

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