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Apotheken-Stärkungsgesetz: Nächste Woche im Bundeskabinett?
Sammelverordnung für Änderungen an der AMPreisV und der Apothekenbetriebsordnung geplant
Am 13. Juni wurde eine erste Version für eine Kabinettsvorlage für das Apotheken-Stärkungsgesetz bekannt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte den Referentenentwurf insbesondere mit Blick auf die Übertragung der Rx-Preisbindung in das Sozialrecht nachgebessert. Zudem hat es an der Begründung gefeilt. Es erläutert nun relativ ausführlich die Bedeutung des einheitlichen Abgabepreises für das Sachleistungsprinzip als grundlegenden Baustein des GKV-Systems.
Zugleich wurden aus der Kabinettsvorlage die zugesagten Vergütungserhöhungen für den Notdienst und die BtM-Abgabe gestrichen. Dazu hieß es aber umgehend, dass diese die AMPreisV betreffenden Regelungen in einer gesonderten Verordnung beschlossen werden sollen. Sind sich Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium einig, kann eine Änderung der AMPreisV mit Zustimmung des Bundesrats, aber ohne den Bundestag beschlossen werden. Nun könnten offenbar noch weitere Teile des Entwurfs in eine Verordnung fließen.
Laut einer vorläufigen Tagesordnung für die Sitzung des Bundeskabinetts am 17. Juli soll das Apotheken-Stärkungsgesetz als sogenannter „O-Top“ behandelt werden – also als „ordentlicher“ Tagesordnungspunkt, der vom einreichenden Minister mündlich begründet und anschließend gegebenenfalls diskutiert wird. Eine weitere Eintragung zum Apothekenmarkt ist in der „Top-1-Liste“, also in der Liste von Verordnungen und Gesetzen, die ohne gesonderte Aussprache gebündelt verabschiedet werden sollen. Dort heißt es: „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung.“
Eine BMWi-Sprecherin hatte zuvor gegenüber DAZ.online erklärt: „Mit Blick auf die Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung ist geplant, diese gemeinsam in einer separaten ‚Sammelverordnung‘ umzusetzen“. Konkret betroffen sind mehrere Regelungen: etwa die Verbote zur automatisierten Arzneimittelabgabe, die Temperaturkontrolle im Versand oder die neuen Definitionen zum Botendienst. Werden auch diese Regelungen per Verordnung geregelt, die nicht durch den Bundestag muss, würde das gesetzgeberische Prozedere um einiges „verschlankt“.
Nun heißt es abwarten, ob dem BMG bis zum 17. Juli eine Kabinettsvorlage gelingt, die in der Ressortabstimmung Bestand hat. Sicher ist, dass am jüngsten Entwurf von Mitte Juni noch Hand angelegt werden muss. Je nachdem, ob Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Bedenken seiner Kabinettskollegen ausräumen kann, ist auch nach wie vor nicht auszuschließen, dass der Termin am 17. Juli doch nicht eingehalten werden kann. |
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