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Wer bestimmt Arbeitszeiten und Pausen?

Tipps aus der ADEXA-Rechtsberatung

Darf mein Chef die Lage meiner Arbeitszeiten willkürlich festlegen – und auch meine Pausenzeiten nach Belieben ändern? Solche Fragen landen häufig bei der ADEXA-Rechtsberatung.

„Bei allen arbeitsrechtlichen Fragen sollten Angestellte einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen“, rät Christiane Eymers, Rechtsanwältin bei ADEXA. „Haben sich beide Seiten auf bestimmte Arbeitszeiten und mögliche Pausen verständigt, sind die Regelungen für beide Seiten auch bindend.“ Ansonsten bleibe nur eine Änderungskündigung. Fehlen genaue Absprachen, gelten allgemeine Regelungen.

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Weisungsrecht des Arbeitgebers

Dienstpläne sorgen immer wieder für Ärger, wenn Apothekenleiter ihre Angestellten zu ungünstigen Arbeitszeiten einteilen, etwa außer der Reihe am Nachmittag. Besonders ärgerlich ist das für Eltern mit kleinen Kindern, die nur zu bestimmten Zeiten Betreuungsmöglichkeiten haben. Eymers: „Generell hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht. Das heißt, er darf bestimmen, wann Angestellte arbeiten oder ihre Pause machen.“ Rechtliche Grenzen steckt das Arbeitszeitgesetz in § 4 ab:

„Die Arbeit ist durch im Voraus fest­stehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen (...) können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hinter­einander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

Besonderer Schutz für Jugendliche

Bei Azubis zwischen 15 und 17 Jahren greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Laut § 11 sind bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden 30 Minuten Pause fällig und bei sechs bis acht Stunden 60 Minuten Pausenzeit. Mehr als viereinhalb Stunden am Stück und länger als insgesamt acht Stunden dürfen Jugendliche pro Tag nicht arbeiten.

Angestellte dürfen Pausen frei gestalten

Die ADEXA-Juristin weist auf eine weitere Besonderheit hin: „Eine Pause ist nur die Zeit, die wirklich frei gestaltet werden kann. Wer als einzige approbierte Kraft die Pause im Back­office verbringen muss, bekommt für diese Zeit auch sein Gehalt. Im Bundesrahmentarifvertrag ist dies ausdrücklich klargestellt.“ Erste Wahl ist natürlich immer, genügend Personal zu beschäftigen, sodass echte Pausen gemacht werden können. In kleinen Apotheken ist das aber nicht immer möglich.

Umstrittene Raucherpause

Für Raucherpausen gilt erst einmal nichts anderes. Geraucht werden kann in den normalen Pausen. Wenn ein Mitarbeiter in kürzeren Abständen Unterbrechungen der Arbeit benötigt, um zu rauchen, muss der Arbeitgeber dies bei der Festlegung von Arbeitszeit und Pausen im Rahmen seiner Ermessensausübung berücksichtigen. Eymers: „Einen Anspruch auf eine bezahlte Raucherpause gibt es nicht. Hier ist es wie immer wichtig, miteinander zu reden und einvernehmliche Lösungen zu entwickeln.“ |

Michael van den Heuvel

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