Gesundheitspolitik

Digitalgesetz beschlossen

TI-Anbindungsfrist bis Ende September 2020

bro | Am vergangenen Donnerstag wurde das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) im Bundestag beschlossen. Unter anderem soll es künftig gesundheitsbezogene Handy-Apps auf Kassenrezept geben. Außerdem müssen sich die Apotheker bis Ende September 2020 an die Telematikinfrastruktur anbinden.

Die wichtigste Änderung für die Apotheker ist eine Frist: Bis Ende September 2020 müssen alle Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Die TI ist gewissermaßen die Datenautobahn des Gesundheitswesens, innerhalb derer künftig unter anderem E-Rezepte und E-Medikationspläne verschickt werden sollen. Für die Apotheker ist im DVG keine Sanktion vorgesehen, sollten sie die neue Frist nicht einhalten.

Doch das DVG enthält noch wei­tere Maßnahmen: Die Bundesregierung schafft einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird die Aufgabe übertragen, ein amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen zu führen. Außerdem: Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, sollen künftig auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen. Es soll für Arztpraxen unattraktiver werden, Faxe zu versenden. Das E-Rezept für Heil- und Hilfsmittel sowie für die häusliche Krankenpflege soll eingeführt ­werden und der Innovationsfonds wird um fünf Jahre verlängert und mit weiteren 200 Millionen Euro jährlich ausgestattet. Herausge­fallen ist jedoch eine wichtige Regelung: Im ersten Entwurf war vorgesehen, dass die Pharmazeuten künftig für das Bearbeiten der E-Medikationspläne fest vergütet werden sollen.

Aus Regierungskreisen ist jedoch zu erfahren, dass das Bundesgesundheitsministerium diese Komponente in der geplanten Apothekenreform als eine pharmazeutische Dienstleistung etablieren will. Mit der Reform soll dann auch das Makelverbot für E-Rezepte kommen. Versender und Ärzte sollen demnach Patienten mit dem E-Rezept nicht leiten dürfen. Die Apotheker hatten bis zuletzt gehofft, dass diese Regelung in das DVG eingebaut wird.

Das DVG muss nun noch durch den Bundesrat, es ist aber nicht zustimmungspflichtig – die Länder haben also nur sehr begrenzte Eingriffsmöglichkeiten. |

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