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Wirtschaft
G-BA plant neue Festbetragsgruppe
Vier TNF-alpha-Inhibitoren als pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe
Unter den 30 führenden (nach Nettokosten) Arzneimitteln bilden die TNF-alpha-Inhibitoren die zweitgrößte Arzneimittelgruppe nach den Onkologika. Sie sind in Vor-AMNOG-Zeiten auf den Markt gekommen und haben damit keine frühe Nutzenbewertung durchlaufen. Doch mittlerweile sorgen Biosimilars (Etanercept und Adalimumab) für einen Preiswettbewerb in dem Segment.
Kassen sehen weiteres Einsparpotenzial
Die Kassen sehen allerdings noch weiteres Einsparpotenzial – und der G-BA ebnet ihnen nun den Weg zu einer neuen Festbetragsgruppe. Geschaffen werden soll eine neue Festbetragsgruppe der Stufe 2 (pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe), welche die vier TNF-alpha-Inhibitoren Adalimumab, Certolizumab pegol, Etanercept und Golimumab zusammenfasst. Die für Etanercept bestehende Festbetragsgruppe soll dafür aufgehoben werden.
Am vergangenen Montag eröffnete der G-BA offiziell das Stellungnahmeverfahren, das sein Unterausschuss Arzneimittel bereits am 10. September beschlossen hatte: Es erfolgte die entsprechende Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die verschiedenen Industrieverbände sind nun bis zum 4. November aufgefordert, sich sachverständig zu den G-BA-Plänen zu äußern. Ist die neue Gruppe dann gebildet, setzt im Anschluss der GKV-Spitzenverband den konkreten Festbetrag fest, also den Preis, den die Kassen maximal für ein Präparat aus der Gruppe zahlen.
Die beim Verband Pro Generika angesiedelte AG Pro Biosimilars kritisiert, dass der Schritt zum falschen Zeitpunkt komme – denn er schade einer Branche, die im Bereich der teuren Biopharmazeutika gerade erst für Wettbewerb und sinkende Ausgaben gesorgt habe. Pro-Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer ist überzeugt, dass dieses Andrehen der Preisschraube die Biosimilar-Industrie nachhaltig schwächen wird. Er verweist darauf, dass Adalimumab-Biosimilars bereits 40 Prozent günstiger seien als das Original. Dazu kämen Einsparungen durch Rabattverträge. „Auf diese Weise haben sie sich in nicht einmal einem Jahr einen Versorgungsanteil von fast 50 Prozent erarbeitet. Wer noch mehr Ersparnisse will, sollte mehr daran arbeiten, dass die regionalen Zielvereinbarungen für Biosimilars eingehalten und ausgebaut werden“, sagt Bretthauer.
Pro Biosimilars: Preissenkung der Originatoren befürchtet
Das Problem aus Sicht der Biosimilar-Hersteller: Wenn sich nun möglicherweise auch die Originatoren gezwungen sehen, ihren Preis zu senken, verlören die Biosimilars ihren wichtigsten Wettbewerbsvorteil. Bretthauer: „Das ausschlaggebende Argument für Biosimilars liegt darin, dass sie günstiger sind als die Originatoren. Kommt es zu einer Angleichung des Preisniveaus durch die Festbeträge, beeinträchtigt das nicht nur die Marktentwicklung der Biosimilars – es schwächt auch den Wettbewerb.“ |
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