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Gesundheitspolitik
Urteil nicht vor Ostern?
Weitere Verzögerungen im „Datenklau“-Strafprozess
Vorige Woche lehnte das Gericht erneut Beweisanträge des Bellartz-Verteidigers ab. Dieser hatte weitere Zeugenvernehmungen und E-Mail-Verlesungen beantragt, die beweisen sollten, dass H. keine Zugangssicherung überwinden musste, um an E-Mails von BMG-Mitarbeitern zu gelangen. Damit würde ein Tatbestandsmerkmal des angeklagten „Ausspähens von Daten“ (§ 202a StGB) nicht erfüllt sein. Doch das Gericht bleibt bei seiner Auffassung: Was gesagt oder vorgelesen werden könnte, sei aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ohne Bedeutung. Die rechtliche Bewertung obliege der Strafkammer und die Situation im BMG hätten Zeugen aus dem Ministerium bereits hinreichend beschrieben.
Für weitere Verzögerung könnte nun die Auswertung eines Datenträgers sorgen, die das Gericht beim Landeskriminalamt beantragt hat. Das LKA ließ wissen, es könne den Auftrag in der ersten Aprilhälfte bearbeiten. Doch das Gericht will sich um Beschleunigung bemühen. Da diese Datenauswertung nur H., nicht aber Bellartz betrifft, könnten die Verfahren anderenfalls möglicherweise doch voneinander abgetrennt werden. |
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