Gesundheitspolitik

Kommentar: Starkes Signal aus Karlsruhe

Christine Ahlheim

Der Zeitpunkt hätte kaum günstiger sein können: Während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn versucht, mit halbgaren Lösungen die Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel im GKV-Bereich festzuschreiben, und SPD-Gesundheitspolitiker die Zulassung von Rx-Boni für EU-Versender ins Spiel bringen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein starkes Signal gesendet. Laut seinem Urteil vom vergangenen Donnerstag sind selbst geringwertige Zugaben zu verschreibungspflichtigen Medikamenten verboten. Damit soll ein ruinöser Preiswettbewerb zwischen den Apotheken verhindert und die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln gesichert werden.

Für die meisten Apotheker ist dies ein guter Tag. Wer als Heilberufler ernst genommen werden will, darf sich die Gunst der Kunden nicht durch kleine Geschenke erkaufen. Und er sollte auch vor der Konkurrenz durch Mitbewerber, die lieber in Zugaben als in Beratung investieren, beschützt werden.

Ausdrücklich weisen die Richter darauf hin, dass diese Preisvorschriften erst dann infrage gestellt würden, wenn der Versandanteil so groß sei, dass der Gesetzeszweck nicht mehr erreicht werden könne, oder wenn der Konkurrenzdruck der Versender auf die Apotheken nicht mehr zumutbar sei – doch dies sei derzeit nicht der Fall.

Der BGH hat damit Folgendes klar gemacht: Wer die flächendeckende Versorgung erhalten will, darf den einheitlichen Abgabepreis in Deutschland nicht aufs Spiel setzen. Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass den EU-Versendern nicht Tür und Tor geöffnet wird. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber dieses starke Signal aus Karlsruhe auch zu würdigen weiß.

Dr. Christine Ahlheim, Chefredakteurin der AZ

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