Gesundheitspolitik

ABDA beharrt auf Rx-Preisbindung für alle

Einigkeit nach ABDA-Mitgliederversammlung: § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG muss bleiben!

BERLIN (ks) | Die Vertreter der 34 ABDA-Mitgliedsorganisationen und die ABDA-Spitze haben am vergangenen Donnerstag stundenlang diskutiert und miteinander gerungen. Wie soll die Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurf für ein Apotheken-Stärkungsgesetz ausfallen?

Welche Pläne lehnt sie ab, welchen stimmt sie zu? Und soll sie das Rx-Versandverbot erwähnen? Letztlich hat es die außerordentlich zusammengetretene ABDA-Mitgliederversammlung geschafft: In einem einstimmigen Beschluss haben sich die Delegierten in Berlin darauf geeinigt, den Bundesgesundheitsminister in der Vorbemerkung zur Stellungnahme aufzufordern, auf die geplante Streichung der Rx-Preisbindung für EU-Versender im Arzneimittelgesetz zu verzichten, „weil nur so eine Regelung erreicht wird, die dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Rx-Versandhandelsverbot gleichwertig ist“. Zugleich wurde der ABDA aufgegeben, das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch zu begleiten.

Mehr als sechs Stunden dauerte die außerordentliche Mitgliederversammlung, die auf Antrag von 16 ABDA-Mitgliedsorganisationen einberufen worden war. Wie aus Teilnehmerkreisen zu hören war, mussten die Vertreter der kritischen Mitgliedsorganisationen einige Überzeugungsarbeit leisten. Doch am Ende fand man einen Kompromiss. In einer im Anschluss an die Versammlung von der ABDA verschickten Presse­mitteilung erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Das Bundesgesundheitsministerium will die Apotheken vor Ort stärken, lässt aber noch wesentliche Voraussetzungen dafür im Gesetzentwurf vermissen. In unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf werden wir diese Defizite beschreiben und klare Alternativen benennen. Die Arzneimittelpreisverordnung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der Arzneimittelversorgung in Deutschland und muss deshalb auch europarechtlich abgesichert werden. Die Gleichpreisigkeit für rezeptpflichtige Medikamente darf nicht nur für gesetzlich versicherte Patienten gelten, sondern muss es auch für Privatversicherte und Selbstzahler.“

Foto: AZ/Alex Schelbert
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt will mit Gesundheitsminister Jens Spahn im Gespräch bleiben.

Gesetzentwurf erreicht nicht, was er intendiert

Konkret wird in der Vorbemerkung zur Stellungnahme nun bemängelt, dass der Referentenentwurf in seiner derzeitigen Fassung die Situation der Vor-Ort-Apotheke verschlechtere, „weil er entgegen seiner Intention dauerhaft Ver­sender aus dem Ausland von der Preisbindung freistellt und die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit schwächt“. Daher müsse auf die Streichung von § 78 Abs. 1 Satz 4 verzichtet werden. Das klingt sehr nach den Worten, die auch die beiden Rechtsexperten Dr. Elmar Mand und Prof. Dr. Hilko J. Meyer in ihrem für die vier Apothekerorganisationen in NRW erstellten Rechtsgutachten verwendet haben. Offenbar zeigt ihre deutliche Kritik eine Wirkung.

Auch über das Rx-Versandverbot haben die Delegierten diskutiert. Es soll immer wieder darauf hingewiesen worden sein, dass man laut Beschlusslage vom vergangenen Dezember zum Verbot zurückkehren müsse, wenn die Gleich­preisigkeit nicht wiederhergestellt werde. Doch insbesondere ABDA-Präsident Schmidt soll die Delegierten vermehrt und intensiv gebeten haben, mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Gespräch zu bleiben. Er meint: Kehre man zum Rx-Versandverbot zurück, schieße sich die ABDA ins politische Abseits, weil es keine Mehrheiten mehr dafür gebe. Vielmehr müssten die Apotheker versuchen, das nun bestehende Gesetzgebungsverfahren noch zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Am Ende gab es den Kompromiss, dass das Rx-Versandverbot immerhin in der Stellungnahme erwähnt ist, wenn auch nicht als eigenständige Forderung.

Die Mitgliederversammlung hat sich zudem darauf verständigt, dass die ABDA nun doch nicht der geplanten Streichung der sogenannten Länderliste zustimmen wird.

Schmidts abschließendes Fazit: „Die Mitgliederversammlung hat die politische Richtung der vergangenen Monate bestätigt und somit dem Vorstand erneut ein klares Mandat für die nächsten Wochen und Monate gegeben.“ Die Geschäftsführung werde nun die ABDA-Stellungnahme „aktiv und kritisch formulieren“. Am 7. Mai soll sie im BMG vorliegen. |

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