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- AZ 18/2019
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Gesundheitspolitik
Papierrezept bleibt
BMG verteidigt seine Pläne zum E-Rezept
Das erklärt das BMG in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Die Grünen-Fraktion vermisst im GSAV-Entwurf nämlich Vorgaben zur Ausgestaltung und der Interoperabilität des E-Rezepts. Sie will u. a. wissen, wie sich das BMG dessen Realisierung und den Weg vom Verordner über den Patienten zur Apotheke genau vorstellt. Zudem fragt sie nach verbindlichen konzeptionellen Vorgaben und der Gestaltung des Übergangs zwischen der papierenen und elektronischen Form des Rezeptes. Die Antwort des BMG bleibt vage. Es erklärt generell, dass die Selbstverwaltung ihre Bundesmantel- und Rahmenverträge binnen sieben Monaten ab Inkrafttreten des GSAV anpassen müsse. Die Gematik müsse bis Ende Juni 2020 die technischen Voraussetzungen für das E-Rezept schaffen. „Mit den Anpassungen wird für Initiatoren von innovativen Projekten Rechtssicherheit geschaffen“, verspricht das BMG. Ziel dieser Projekte sei, Erfahrungen für die Festlegungen der Gematik zu sammeln. Zudem sollen konsentierte, praxisnahe Prozesse entwickelt werden. Sowohl die Projekte als auch die Arbeiten der Gematik befänden sich derzeit in der „Konzeptionierungsphase“.
Die Grünen sprechen auch Armin an: Wie werde sichergestellt, dass das Projekt durch das E-Rezept nicht negativ beeinflusst werde? Hier sieht das BMG keine Probleme: Das Medikationsmanagement auf Basis der E-Verordnung verändere erst die Abläufe nach der Abgabe eines Arzneimittels und sei insoweit unabhängig davon, ob die Arzneiverordnung papiergebunden oder elektronisch erfolge.
Fragestellerin Kordula Schulz-Asche ist nicht zufrieden: „Ich werde den Eindruck nicht los, dass es Spahn vor allem um sein Image und wenig um die konkreten Details geht.“ |
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